Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderlosigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderlosigkeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, die priv. Krankenversicherung meines Mannes weigert sich die Kosten für eine Fruchtbarkeitsbehandlung (ICSI) zu übernehmen, mit der Begründung, wir hätten bereits ein Kind und daher läge eine Minderung der Krankheitsfolge, d.h. der Kinderlosigkeit vor. Ist soetwas statthaft?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die privaten KKs gelten leider die Gesetze nicht so wie für die gesetzl. KKs. Ich würde mal mit dem behandelnden Arzt reden, warum die Fruchtbarkeit jetzt mehr eingeschränkt ist als damals (beim ersten Kind)-viellecht kann er ein Attest darüber erstellen? Ansonsten würde ich der privaten KK mit einem Wechsel drohen! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das 1.Kind ist auch durch ICSI entstanden. Vor 3 Jahren war es jedoch noch anders mit der Kostenübernahme. Meine gesetzliche Krankenversicherung trug damals die Kosten, obwohl die Ursache der Kinderlosigkeit damals nicht genau geklärt werden konnte. Heute ist die Ursache jedoch klar auf seiten meines Ehemannes zu sehen.Daher will natürlich meine gesetzliche Versicherung verständlicherweise nicht zahlen.


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