Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeldfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeldfrage

Cata

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Unter welchen Bedingungen kann meine Mutter Kindergeld fuer meine 15jaehrige Tochter (dt. Staatsangehoerigkeit) beantragen? Meine Mutter lebt in Dtl., wir in USA, und meine Tochter wird von Ende Maerz bis Ende Mai bei ihr wohnen und das Gymnasium besuchen. Ich nehme an, ihr steht dann Kindergeld zu. Wo ist dies zu beantragen, und kann ich das von Amerika aus tun? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur wer in D lebt oder steuerpflichtig ist, erhält KG. Da Sie als Berechjtigte ja nicht in D wohnen, bekommen Sie auch kein KG. Die Oma kann KG bekommen, wenn das Kind dauerhaft in dem Haushalt aufgenommen wird. Eine bestehende Haushaltszugehörigkeit wird durch zeitweilige Unterbringung zu Schulausbildungszwecken nicht unterbrochen. Wenn sie also nur zwei Mo. bei der Großmutter lebt, wird sie nicht dauerhaft im Haushalt leben Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo man muss in deutschland gemeldet sein. lies mal hier http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf


Cata

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Ja, sie wird angemeldet. Macht ja nichts. Beim Arbeitsamt hab ich zwar viel gefunden, aber nichts Spezielles. Denn ich selber werde mich ja nicht in Dtl. aufhalten.


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