serife
hallo frau bader nach dem tod meines mannes habe ich meine 6 jährige tochter zu den großeltern in die türkei geschickt sie hat die grundschule 1.und 2.klasse dort besucht in dieser zeit hat sie kein kindergeld bekommen aber ich und meine kleine tochter sind in deutschland gewesen dauerhaft wollten hinterher eigentlich auch in die türkei haben uns aber anders entschieden und sind hier geblieben und meine tochter aus der türkei ist auch wieder zu uns gezogen nun meine frage diese zwei jahre wo sie kein kindergeld bekomen hat ob wir das recht haben es rückwirkend geltend zu machen lg
Hallo, das kann man so einfach nicht beantworten ohne weitere Informationen. zB, ob Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind. Lesen Sie mal hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/koennen-deutsche-eltern-kindergeld-auch-dann-bekommen--wenn-sie-im-ausland-leben-/124926 Liebe Grüße NB
mellomania
soviel ich weiß erhält man nur kindergeld für kinder, die in deutschlan leben. wenn deine tochter zwei jahre NICHT in deutschlang gelebt hat, erhälst du auch kein kindergeld. jetzt ist sie wieder da und du erhälst für sie wieder kindergeld. das kindergeld ist ja für die ausgaben, die du fürs kind hast und wenn es nicht da ist hast du keine ausgaben.
Andrea6
Kindergeld gibt es, entgegen der Auskunft der Vorschreiberin, auch für Kinder im Ausland. Auch ist das Kindergeld, anders als behauptet, nicht für das Kind da, sondern es ist eine Steuerentlastung für Eltern (wie sie außerdem darauf kommt, daß man für anders untergebrachte Kinder keine Ausgaben haben kann, ist schleierhaft). Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden, jedoch nicht unbegrenzt. Laß dich bei der Familienkasse beraten.
Mitglied inaktiv
Kindergeld kann bis zu 6 Monate nach gezählt werden. *Gesetzlich verankert wird dies in § 66 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz: „Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“Quelle. GDP.de
mellomania
war mir so nicht bekannt.
Andrea6
Was genau davon war dir denn davon nicht bekannt?
serife
danke an alle die geschrieben haben ich werde bei der familienkasse nochmal fragen lg
Mutti69
Schwierig und entgegen der glasklaren Ansagen der Vorredner, finde ich es eben nicht sicher, ob man das so einfach durchkriegt. Letztlich steht dir als Mutter das Kindergeld gar nicht zu, das Kind lebte nicht in deinem Haushalt. Es scheint aber durchaus Urteile zu geben, da wurde der, im Ausland lebenden Großmutter, nach deutschem Recht, das Kindergeld zugesprochen. Ich vermute aber, SIE muss es dann beantragen. Ich denke, im Zweifel muss man zum Anwalt für Sozialrecht. Dann kommt hinzu, dass rückwirkend nur für 6 Monate (ab Eingang des Antrages auf Kindergeld) gezahlt wird. Wäre jetzt die Frage, wann du den Antrag bei Wiederankunft in D gestellt hast und ob dieser Antrag dann auch herhält um zumindest die davonfliegenden 6 Monte geltend zu machen.
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