Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mich würde folgendes interessieren: Wenn mein Partner für zwei Kinder den vollen Unterhalt ( nach Tabelle) zahlt, die Exfrau aber das Kindergeld bezieht, hat er dann nicht auch einen Anspruch auf einen Teil davon? Ich meine, das Kindergeld bekommt ja derjenige, bei dem die Kinder leben,aber wenn es auch vollen Unterhalt gibt, kann mann dann nicht einen Teil davon abziehen?? Schließlich sind die Kinder auch noch regelmäßig bei uns , verbringen die Ferien und Wochenenden bei uns. Ich hoffe ich habe mich so ausgedrückt, das ich verstanden werde.. Lieben Gruß Jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nicht ganz. Das kommt darauf an, in welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle er ist. Suchen Sie sich mal die aktuelle Tabelle und lesen Sie die Anmerkungen drunter. Grob gesagt: bis zur Stufe 3 kriegt Sie es ganz, 4-6 wird gequotelt und ab 7 bekommt er die Hälfte. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Jule, Dein Partner kann die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Das macht übrigens das Jugendamt auch, wenn es Unterhaltsvorschuss gewährt. Viele Grüße von Silke Stimmt doch Frau Bader oder ?


Mitglied inaktiv

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Na da sag ich doch erstmal vielen Dank für die Auskunft.


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