Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bekomme seit meiner ersten Tochter (geb. 04)einen Kindergartenzuschlag. Für mein zweites Kind (geb. 01/06) bekam ich keines. Jetzt bekomme ich bald Nummer 3. Wie sieht es da rechtlich aus? Habe ich automatisch ein Anrecht für alle 3 Kinder? Da es freiwillig vom AG gezahlt wird, kann er es einfach einstellen, wenn es ihm beliebt, oder gibt es da eine Art Gewohnheitsrecht? Danke im voraus! lg
Hallo, das kommt darauf an - wenn er es allen An zahlt, kann es wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Wichtig ist also, was die Grundlage für die Zahlung ist. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung