Mitglied inaktiv
Gibt es irgendwo ein Gesetz, was regelt, wie früh/spät ein Gemeindekindergarten die Zusage (für Kinder U3) machen muß? Es gibt ja bestimmte Elterngruppen, die noch eine Arbeitsstelle hat und die Arbeitsstelle so früh wie möglich wissen möchte, wie und wann jemand aus der Elternzeit zurück kommt. Und ohne Zusage des Kindergartens kann man ja schlecht verbindlich seinem Arbeitgeber Bescheid sagen. Mit freundlichem Gruß Sunnyboy
Hallo, nein, so eine Frist gibt es nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich komme aus Leipzig und hier kann man sich erst 3 Monate bevor man einen Platz benötigt im Internet auf einen Platz BEWERBEN. Ich musste meinen Arbeitgeber im März 2009 informieren, wann ich wieder kommen möchte (März 2010), hatte aber frühestens die Möglichkeit mich im Dezember 2009 für einen Krippenplatz übers Internet zu bewerben. Praktisch also ein Unding, aber eine andere Möglichkeit hat man hier nicht. Sandra
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