Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Elternbeirätin in einem evang. ba-würtembergischen zweigruppigen Kindergarten, der wie folgt arbeitet: 1) 7.00h bis 13.00h mit einer Leiterin 100% und einer Anerkennungsprakt. die jedoch fristlos kündigte und seit 1.12. weg ist./ Vertretung wird gesucht 75% bis Sommer 2) 7.30h bis 12.30h und Mo, Di, Mi 14 -16h zwei Gruppenleiterinnen je 50% und einer Kinderpflegerin 83,3%- Öffnungszeit 31 Std statt 30h/ Wo Seit Mitte Nov fehlt hier eine Erzieherin 50% !/ Vormittagsaushilfe in der Schicht der fehlenden 50%Kraft ohne Verfügungszeit vorhanden Nun möchten die Erzieherinnen die Nachmittage der Gruppe 2 um einen Nachmittag reduzieren (den Mittwoch) und dafür Montag und dienstag nachmittag um je eine Halbe Std verlängern (bis 16.30h wie eltern wünschen oder ab 13.30h beginnen) GEHT DAS MITTEM IM LAUFENDEM KIGA JAHR ? WER ist dafür zuständig? ERzieher wollen dass ich als Elternberätin , diese Bitte an den Träger (evangelischer Pfarrer un Kirchengemeinderatvorsitzender)weiterzuleiten. (ist es meine Aufgabe überhaupt??) Ich bitte um eine klärende Antwort, da ich mich als "Buh mann" zwischen Eltern und Erzieher sehe! Danke.
Hallo, schwer zu sagen auf die Ferne. Lesen Sie mal in der Satzung und wenden Sie sich an den Träger,. Liebe gRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei uns wurden die Nachmittage in einer katholischen Einrichtung zugunsten einer längeren Öffnungszeit am Vormittag gestrichen. Erst einer, dann zwei. Ich glaube schon, dass die das "dürfen". Ich weiß nur nicht, ob es dafür Fristen gibt.
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