Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kindergartenkosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kindergartenkosten

anjessa

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Guten Tag Fr.Bader, ich habe eine frage und zwar bekomme ich momentan noch arbeitslosengeld.was allerdings im Juli weg fällt.Ich habe einen Sohn(4Jahre)und lebe mit einem neuen Partner zusammen.Wenn im Juli mein Geld weg fällt muss er dann für die monatlichen Kindergartenkosten aufkommen?Er verdient nicht schlecht aber wird sein Gehalt für mein Kind dabei angerechnet? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich wird erst geprüft, ob der leibliche Vater aufkommen muss. Inwieweit die Einnahmen des neuen Partners hinzugezogen werden, hängt von dem Bundesland und der jeweiligen Satzung ab. Allgemein sagenkann man dies nicht. Liebe Grüße, NB


peekaboo

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Und Du nach dem Wegfall Hartz IV beziehen muesstest, wird sein Gehalt voll angerechnet....lh Peeka


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