Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht,ob Sie der richtige Ansprechpartner sind,aber ich versuche es ganz einfach.Ich habe beim Jugendamt Für meine 3 Kinder Kindergartenbeitragsübernahme beantragtund würde gerne wissen,ob bei der Berechnung des Einkommens Kinderzuschlag,Kindergeld und Wohngeld mit zu den Einkünften gezählt werden darf.Vieleicht können Sie mir ja weiter helfen und ich möchte mich im voraus schon einmal bedanken. Viele liebe Grüße Sabine Decker
Hallo, das hängt von der Gemeinde ab, fragen Sie dort nach. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen