Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht,ob Sie der richtige Ansprechpartner sind,aber ich versuche es ganz einfach.Ich habe beim Jugendamt Für meine 3 Kinder Kindergartenbeitragsübernahme beantragtund würde gerne wissen,ob bei der Berechnung des Einkommens Kinderzuschlag,Kindergeld und Wohngeld mit zu den Einkünften gezählt werden darf.Vieleicht können Sie mir ja weiter helfen und ich möchte mich im voraus schon einmal bedanken. Viele liebe Grüße Sabine Decker
Hallo, das hängt von der Gemeinde ab, fragen Sie dort nach. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer