Kunderella
Sehr geehrte Frau Bader ich habe eine Frage zum Kinderbonus. Dieser wird ja zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt. Bei uns wird es im Rahmen der Günstigerprüfung von der Steuerersparnis abgezogen, d.h. wir profitieren nicht von dem Bonus.Nun zieht bei uns der unterhaltsschuldende Vater den Bonus anteilig vom Unterhalt ab. Ist das rechtens? Das würde doch bedeuten, dass uns in Summe ein Nachteil entsteht. Vielen Dank
Hallo, der KV darf die Hälfte abziehen. Das Sie nicht davon prfiteiern, ist ja so nicht richtig. Es führt ja soch zu einer steuerlichen Entlastung. Liebe Grüße NB
Kunderella
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Rückfrage, da es mir noch nicht ganz klar ist. Wenn der Vorteil durch den Steuerfreibetrag höher ist, als das Kindergeld wird der Steuerfreibetrag berücksichtigt, das ausbezahlte Kindergeld aber zurückgefordert. Wenn ich also durch den Bonus mehr Kindergeld bekommen habe als ohne, wird auch mehr zurückgefordert. Somit käme ich auf Null raus, hätte also keinen Vorteil durch den Bonus. Wenn nun aber auch noch Unterhalt gekürzt wird bin ich durch den Bonus schlechter gestellt als ohne. Kann doch eigentlich nichts Sinn und Zw3ck der Sache sein, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Danke nochmals
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