Stepke
Hallo, nachdem der Vater der Mutter mitteilte das er das Kind mit Chlordioxid behandelt sucht die Mutter Rat beim Kinderarzt. Dieser erstattet beim Jugendamt Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung. Daraufhin untersagt der Vater dem Kinderarzt jegliche weitere Behandlung. Die Suche nach einem neuen Kinderarzt in der weiteren Umgebung scheitertt. Die U8 Untersuchung steht in einem Monat an. Steht dem Kind es nicht zu einen festen Kinderarzt zu haben und müssen wir jetzt immer zur Rettungsstelle im Krankenhaus?
Hllo, Chlordioxid musste ich googeln. Hilft gegen Corona, lese ich. Meinen manche. Ja, was ist denn Ihr Problem? Der Arzt durfte das melden und einen Anspruch auf einen KiArzt halte ich für schwierig. Am besten wenden Sie sich an Ihre KK. Liebe grüße NB
misses-cat
Chlordioxid kann lebensbedrohlich werden, wenn der Vater seinem Kind sowas gibt ist das eine akute kindeswohlgefährdung!! Warum setzt die Mutter nicht durch ds dass Kind weiter behandelt wird vom Kinderarzt?
Stepke
Die Frage ist halt wie man das durchsetzt. Ja natürlich hat der Kinderarzt richtig gehandelt. Ich hatte gehofft das die Reaktion vom Jugendamt ähnlich ist aber die sagten das man im Internet alles findet von fördernd bis schädlich.
Berlin!
Was ist denn deine Frage? Normalerweise fragt der Kinderarzt nicht, ob der nicht anwesende Elternteil mit der Untersuchung eiverstanden ist. Problematisch bei dir ist ja nur, dass der KiA hier weiß, dass der Vater dagegen ist. eine U-Untersuchung ist keine Notwendigkeit und auch kein Notfall, also muss der KiA Euer Kind auch nicht behandeln, mAn. aber das ist eben auch nichts, was in die Rettungsstelle gehört. Wenn ihr also keinen anderen KiA findet, dann kannst Du mAn die Zustimmung zur Behandlung gerichtlich ersetzen lassen oder aber das Sorgerecht im Teilbereich Gesundheitsfürorge auf Dich übertragen lassen. lass dich anwaltlich beraten. Der KV scheint ja ein besonderes "Schätzchen" zu sein. Chlordioxid für ein Kind....
misses-cat
Sorry so einen Vater der sein Kind vergiftet und dann so reagiert würde ich , wenigstens in medizinischen Dingen, nicht für voll nehmen. Somit würde ich durchsetzen das ich entscheide welcher Arzt das Kind behandelt
Stepke
Ok. Das hilft mir schon weiter. Also vor Gericht. Ich muss ehrlich sagen das ich entäuscht vom Jugendamt bin. Muss das Jugendamt nicht nach den Aussagen der BMG handeln?
Berlin!
Da JA kann da gar nichts entscheiden, dazu ist es gar nicht befugt. Und das JA ist auch nicht kompetent für die Beantwortung medizinischer Fragen. Wende Dich an eine Fachanwältin vor Ort, die Dich bei den weiteren Schritten begleitet.
Stepke
Danke dir für deinen Tipp. Das werde ich tun. Oh man das wird wieder ordentlich Gegenwind geben.
Stepke
Ok herzlichen Dank.
Pamo
Die Mutter sollte das alleinige Recht der Gesundheitsfürsorge beim Familiengericht beantragen. Dann kann sie allein bestimmen, welcher Arzt das Kind behandelt. Hat sie gegen den KV Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung Schutzbefohlener erstattet? Das wäre sicher hilfreich.
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