Nicole K.
Hallo Frau Bader, ich bin z.Zt. noch in Elternzeit für meine 3. Tochter. Da ich befürchte meinen alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit nicht wieder zubekommen, bewerbe ich mich schon jetzt um einen Arbeitsplatz in Teilzeit. Ist es ratsam mit offenen Karten zu spielen und die Kinder (7;5 und 2 Jahre alt) in der Bewerbung mit anzugeben? oder sollte ich diese erst in einem eventuellem Vorstellungsgespräch erwähnen? Ab wann kann mein bisheriger Arbeitgeber mir eigentlich betriebsbedingt kündigen? Muss er sich an einen Sozialplan halten? (ca.130 Mitarbeiter) Vielen Dank schon mal. MfG Nicole K.
Hallo, nach dem folgenden Bericht der Süddeutschen Zeitung soll man die Kinder nur erwähnen, wenn das für die Tätigkeit eine Rolle spielt.http://www.sueddeutsche.de/karriere/bewerbung-mit-lebenslauf-schweigen-ist-gold-1.763246 ihr Arbeitgeber kann Ihnen am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen er musste dann wenn es keinen Plan mit dem Betriebsrat gibt, soziale Auswahl wie berücksichtigen d.h., wenn mehrere vergleichbare Arbeitnehmer vorhanden ist, muss er nach den Gesichtspunkten Betriebszugehörigkeit, Alter Unterhaltsverpflichtungen abwiegen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hatte neulich im Rahmen meiner Ausbildung Bewerbungstraining. Die Dozentin sagte auf jeden Fall angeben und man darf auch gerne dazuschreiben dass die Betreuung gesichert ist.
la-floe
hallo, ich tus nie, seit ich mit Angabe der Kinderzahl nie ein Vorstellungsgespräch, ohne aber einige bekommen habe. Beim Gespräch selber habe ich sie immer angegeben, da war das dann aber auch nicht mehr negativ. la-floe
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