Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Mann und ich haben uns vor 3 Jahren scheiden lassen und die Tochter, sie ist 7 Jahre alt, lebt bei den Vater. Wir haben beide das "Sorgerecht" und er hat das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für die Tochter. Bis vor kurzen ging auch alles gut, ich habe angerufen und gefragt wie es der Tochter geht und habe auch mit ihr gesprochen. Wir wohnen 600km auseinander und es geht nicht so mit den besuchen, da ich arbeitslos bin. Seit 8 Wochen bekomme ich aber keinerlei Auskünfte mehr von ihm, wie es meiner Tochter geht, geschweige denn das ich mit ihr telefonieren kann. Wenn ich anrufe nimmt keiner ab, über Handy auch nicht. Ich hatte ihn auch SMS und enmail geschickt, habe aber keinerlei antwort erhalten. Meine Frage ist, kann er den Kontakt zu meiner Tochter mir einfach verbieten oder unterbinden? Ich meine ich habe ja auch das Sorgerecht. Können sie mir da weiter helfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, es sei denn, es besteht ein wichtiger Grund. Ansonsten haben Sie ja auch Rechte!Wenden Sie sich an das Jugendamt! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Viel wichtiger: Nicht DU hast das Recht auf das Kind, sondern das KIND das Recht auf Umgang mit der Mutter! SO musst Du argumentieren! Warum unterbindet der Vater den Umgang des Kindes mit seiner Mutter? Wennhier keine stichhaltige Begründung geliefert werden kann, wird er böse baden gehen. Ich würde: einen Einschreibebrief (mit Rückschein?) schicken und um Klärung der ganzen sache bitten. Ansonsten mal das Jugendamt am Wohnort des Kindes anrufen und um Hilfe bitten. Viele Grüße+ Désirée


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