Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe einen Sohn mit 7 Monaten. Eine Freundin wird ab Februar n. J. wieder arbeiten gehen. Ihr Tochter ist dann 6 Monate. Kann ich die gleiche zu mir nehmen? Ich habe vor 3 Jahre zu Hause zu bleiben. LG Britta
Liebe Britta, ich muss noch mal nachfragen: geht es darum, ob es rechtlich zulässig ist, wenn Sie das Kind der Freundin betreuen? Unter welchem Aspekt? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja genau das meinte ich, ob es rechtlich zulässig ist. Weil sie ja meine Freundin ist, dachten wir uns, das das vielleicht geht. Und ich ja sowieso zu Hause bin und sie wieder arbeiten gehen will. Und ich möchte ja 3 Jahre zu Hause bleiben. Denn dann müsste sie sich ja auch keine Tagesmutter suchen, wo sie die Kleine abgeben kann. Vielen Dank Britta
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot