Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe einen Sohn mit 7 Monaten. Eine Freundin wird ab Februar n. J. wieder arbeiten gehen. Ihr Tochter ist dann 6 Monate. Kann ich die gleiche zu mir nehmen? Ich habe vor 3 Jahre zu Hause zu bleiben. LG Britta
Liebe Britta, ich muss noch mal nachfragen: geht es darum, ob es rechtlich zulässig ist, wenn Sie das Kind der Freundin betreuen? Unter welchem Aspekt? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja genau das meinte ich, ob es rechtlich zulässig ist. Weil sie ja meine Freundin ist, dachten wir uns, das das vielleicht geht. Und ich ja sowieso zu Hause bin und sie wieder arbeiten gehen will. Und ich möchte ja 3 Jahre zu Hause bleiben. Denn dann müsste sie sich ja auch keine Tagesmutter suchen, wo sie die Kleine abgeben kann. Vielen Dank Britta
Die letzten 10 Beiträge
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn
- Spielsucht
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
- Verlängerung EZ