Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir wohnen mitten in der Stadt und auf den Gehwegen haben viele Strassencafes ihre Stuehle. Die Besucher stellen oftmals ihre Fahrraeder auf dem Gehweg ab - und zwar an der Bordsteinkante (folglich direkt neben den seitlich parkenden Autos), da an den meisten Schaufenstern ja schon Verbotsschilder ("Keine Raeder abstellen!") sind. Nun graut es mir jedes Mal, wenn ich hier mit meiner 3-jaehrigen Tochter unterwegs bin. Wenn sie zu Fuss neben mir herlaeuft oder auf ihrem Fahrrad mit Stuetzraedern faehrt, ist es mitunter sehr schwierig, an diesen Fahrraedern vorbeizukommen. Bisher ist uns noch kein Fahrrad umgefallen, wenn aber eines umfaellt, wuerden sicherlich parkende Autos dabei beschaedigt. Wer traegt denn dann die Schuld? Ich habe meiner Tochter natuerlich erklaert, dass sie vorsichtig sein muss. Aber die meisten Raeder stehen halt schon sehr kippelig (manche lehnen die Raeder nur an ein Verkehrszeichen - bei Wind habe ich auch schon Raeder von alleine umfallen sehen). Andererseits kann ich doch wohl auch nicht mein Kind dort tragen muessen? Und es steht ihr doch sicherlich auch zu, mit ihrem kleinen Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren auch wenn dort schon Raeder stehen? Was muesste ich denn dann ueberhaupt tun, wenn da mal was passiert? Stehenbleiben, bis die Besitzer wiederkommen (kann ja Stunden dauern)? Oder die Polizei rufen (etwas albern fuer einen kleinen Lackschaden, - allerdings kann sowas bei einem Neuwagen ja schon sehr teuer sein)? Da wir nun auch noch ein 2. Kind bekommen haben, wird es sicher fuer uns auch eher komplizierter (zu zweit werden die sicher dann auch einfach mal den Gehweg langtoben - oder duerfen die das dann gar nicht?) Danke im voraus (ich hoffe, ich werde Ihre Antwort allerdings nie benoetigen) Petra
Liebe Petra, wer sein Rad fehrkehrswidrig parkt, hat sicher ein Mitverschulden, wenn es zu einem Unfall (ein Umkippen ist auch schon ein Unfall) kommt. Ansonsten stellt sich die Frage im Einzelfall, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder wie rücksichtslos das Rad geparkt hat. Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn mal was passiert, müssem Sie auf jeden Fall die Polizei informieren, die dann entscheidet, ob sie kommt. Ansonsten liegt eine Unfallflucht vor. Das Kind selbst kann erst ab 7 haften. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich möchte noch etwas ergänzen: Grundsätzlich deiner Privathaftpflichtversicherung sofort (!) melden, wenn jemand Schadenersatz von Dir oder Deiner Tochter will! Die Haftpflichtversicherung übernimmt zur Not sogar den Gang vor Gericht, wenn sie der Meinung ist, daß weder Du noch Deine Tochter haften muß (das nennt man "passiver Rechtschutz"). Es wäre immer gut, wenn Du Fotos von der Unfallstelle machen könntest... Zu Not solange die Polizei nerven, bis sie kommt und den Schaden aufnimmt! (Vorallem, wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist). Alles Gute Désirée
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