Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind eines anderen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind eines anderen

Mitglied inaktiv

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Wir hatten eine schwere Krise und ich ging auch lange fremd,doch ich habe dieses Verhältnis beendet und meinem MAnn alles gebeichtet. Ich traf mich vor kurzem mit meinem Ex und wir schliefen miteinander. Mein Mann hat immer Kondome verwendet, und wußte nicht das ich wegen des Verhältnisses die Pille nahm. Die war wiederrum zu schwach laut meines Arztes. Jetzt bin ich schwanger und weiß eigentlich das es nicht von meinem MAnn ist. Er weiß das ich schwanger bin und der andere wirds erst mal nicht erfahren. Mein Mann ahnt nichts vom ex und ich hatte mich eigentlich dazu entschieden es ihm irgendwann mal beizubringen. Es ist nicht richtig vonmir es ihm voresrt zu verschweigen,doch wir haben uns grad wieder versöhnt und wir haben schon 2 Kinder für die wir alles tun. Was wäre wenn ich es verschweige,,, hat es rechtliche folgen für mich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebes Blümchen, au weiha, das ist aber alles ganz übel! Vom Gesetz her gilt Ihr Mann auf jeden Fall erst mal als Vater, er kann aber die Ehelichkeit anfechten, wenn er den Braten riecht. Wenn das rauskommt, hat er ja u.U. über Jahre hinweg unberechtigt Unterhalt gezahlt. Den kann er bis zur Verjährungsgrenze zurückverlangen. Strafrechtlich wird nur der Vater bezahlt, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, nicht die Mutter, die ein Kuckucksei unterschiebt. Ich werde aber auf jeden Fall heute oder morgen noch mal mit einem Fachanwalt für Strafrecht telefonieren, ob der mehr weiß. Dann teile ich es Ihnen mit. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Mein MAnn weiß jetzt bescheid, daß wohl nichter der VAter des Kindes ist. Falls wir uns für das Kind entscheiden wird es rechtlich schwierigkeiten geben wenn wir so tun als wenn es unsere gemeinsames wäre. Der richtige Vater wirds nie erfahren, der hat garantiert kein Interesse an dem Kind...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebes Blümchen, da sind Sie aber sicher einen schweren Weg gegangen! Ich habe heute morgen wegen Ihnen mit einem Fachanwalt für Strafrecht telefoniert und der hat gesagt, es gibt Gerichtsurteile, wonach tatsächlich der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist. Deshalb war es doch richtig, wie Sie sich entschieden haben! Wenn der leibliche Vater sich nicht für das KInd interessiert sehe ich keine rechtl. Schwierigkeiten, das Kind als heliches auszugeben. Schließlich schaut keiner in das Bett, wo es gezeugt wurde :-). Probleme gibt es nur, wenn Ihr Mann es sich irgenda´wann anders überlegt und einen Vaterschaftstest machen will- dann muß er keinen Unterhalt zahlen. Alles Gute, N. Bader


Mitglied inaktiv

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Wir haben beschlossen das wir das Kind bekommen. Sollte der richtige Vater erfahren das ich schwanger bin, werd ich ihm ganz klar mitteiken das es nicht von ihm sein kann. Ich weiß das es ihm lieber ist, er steckt in finanziellen Schwierigkeiten und hat auch ne neue Beziehung. Und wenn er mir glauben schenkt,was er immer tat, wird das Kind in einer intakten Familie aufwachsen und niemand erfährt das Geheimnis- Sollte es zu einer Trennung mit meinem MAnn kommen werde ich bei der Scheidung auf eine Zahlung des Kindes verzichten...


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