Mitglied inaktiv
Hallo Kann man ein Kind seiner Freundin zu sich nehmen, wenn die Freundin wieder arbeiten gehen will? Und man selber zu Hause wäre drei Jahre Erziehungsurlaub genommen hat. Gibt es da irgenwelchen Ärger wenn man das macht? Oder muss man sich eine Tagesmutter nehmen, sobald man Arbeiten gehen will? Ich hoffe das war jetzt so richtig gestellt. LG Britta
Liebe Britta, immer noch sehr ungenau. Es gibt da nämlich sehr viele Aspekte, die man bedenken muss. 1. Haftung Man trägt das Risiko, wenn dem Kind was passiert 2. Eigener EU Das fremde Kind darf, wenn die SAche entgeltlich ist, nur 30 Std/ Wo. (wenn das eigene Kind nach 01.01.01 geb.) bzw. 19 Std (eigenes vor 01.01.01 geb.) betreut werden. 3. Steuer/ Sozialabgaben Die Sache mus in irgendeinerweise abgerechnet werden (wenn entgeltlich), entweder als Arbeitsvertrag oder als 630er. 4.Kündigung etc. Ich rate Ihnen, auf jeden Fall einen Vertrag aufzusetzen, weil es hier den Rahemn sprengen würde, auf alle Punkte einzugehen. Gruß, NB
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