Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind aufnehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kind aufnehmen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Kann man ein Kind seiner Freundin zu sich nehmen, wenn die Freundin wieder arbeiten gehen will? Und man selber zu Hause wäre drei Jahre Erziehungsurlaub genommen hat. Gibt es da irgenwelchen Ärger wenn man das macht? Oder muss man sich eine Tagesmutter nehmen, sobald man Arbeiten gehen will? Ich hoffe das war jetzt so richtig gestellt. LG Britta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Britta, immer noch sehr ungenau. Es gibt da nämlich sehr viele Aspekte, die man bedenken muss. 1. Haftung Man trägt das Risiko, wenn dem Kind was passiert 2. Eigener EU Das fremde Kind darf, wenn die SAche entgeltlich ist, nur 30 Std/ Wo. (wenn das eigene Kind nach 01.01.01 geb.) bzw. 19 Std (eigenes vor 01.01.01 geb.) betreut werden. 3. Steuer/ Sozialabgaben Die Sache mus in irgendeinerweise abgerechnet werden (wenn entgeltlich), entweder als Arbeitsvertrag oder als 630er. 4.Kündigung etc. Ich rate Ihnen, auf jeden Fall einen Vertrag aufzusetzen, weil es hier den Rahemn sprengen würde, auf alle Punkte einzugehen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.