Stier1860
Hallo meine Frage Welchen Bemessung Zeitraum hab ich bei Kind zwei ? Situation Beschäftigungsverbot ab 10.2020 Geburt ersten Kindes 23.6.2021 Inbetriebnahme PV Anlage 3.2021 Bemessung Zeitraum Kind 1 war von 1.2020 bis12.2020 Herzlichen danke Mit freundlichen Grüßen Stier1860
Hallo, 1. Es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr (wenn die Anlage 2021 in der Steurerklärung auftaucht) 2. Sie können aber, da Sie ja in 2021 MG u EG bekommen haben, auf 2020 verschieben. 3. Ich verstehe nicht so ganz, warum es bei Kind 1 verschoben worden ist. Sie müssen da ja auch schon Gewinn erzeilt haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Wird die PV-Anlage auf dem Steuerbescheid 2021 drauf sein oder habt ihr sie beim Finanzamt zur Liebhaberei (steuerfrei) erklären lassen? Falls sie auf dem Steuerbescheid 2021 erscheint und das Kind noch im Jahr 2022 zur Welt kommt, hast du (wenn du das willst) die selbe Berechnungsgrundlage wie beim ersten Kind (Januar 2020 bis Dezember 2020) - ich gehe davon aus, du hast Elterngeld für Kind 1 in 2021 bezogen. Kommt das Kind erst in 2023, dann ist deine Grundlage Januar bis Dezember 2022, egal ob du in 2022 auch noch Elterngeld bezogen hast oder in Elternzeit warst.
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