Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KiGeld/KiFreibetrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: KiGeld/KiFreibetrag

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, wenn die Eltern eines unter 18 Jahre alten Kindes noch Studenten sind, ihr Einkommen unter die zu versteuernde Grenze fällt, können die Großeltern dann den KiFreibetrag auf ihre Lohnseuer eintragen lassen? Wird dann bei einem Einkommen über 100.000 DM im Jahr (bei den Großeltern) KiGeld gezahlt und gleichzeitig auch der KiFreibetrag eingeräumt? Wie hoch wäre der KiFreibetrag dann? Müssen die Großeltern dann auch das KiGeld beantragen? Haben die Eltern dann keinen Anspruch auf dieses KiGeld? Vielen Dank für Ihre Antwort CK


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Chrisula, § 32 EStG regelt den Kinderfreibetrag. Danach kann den Freibetrag geltend machen: 1. Für leibliche KInder 2. Für angenommene Kinder (kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern mehr) Es gibt aber noch den sog. Haushaltsfreibetrag, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Da kann man lt. Gesetz auch den Wohnsitz der Großeltern angeben, aber nur, wenn das Kind dort gemeldet ist. KiGe kann auch an Großeltern bezahlt werden, wenn zunächst die Eltern schriftlich drauf verzichten und das Kind mind. in einem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern lebt. So sagt § 3 BKGG Gruß, NB


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