Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Frage betrifft: § 3 (1) S. 1 und 2 KiFöG LSA Anspruch auf Kinderbetreuung (während der Elternzeit) Meine Tochter (5) geht in eine städtische KITA - bisher Volltagsplatz. Wir haben im April unser zweites Kind bekommen und ich nehme 12 Monate Elternzeit. Ist es richtig, dass unsere Tochter, nach meiner Mutterschutzzeit, nur noch Anspruch auf einen Halbtagsplatz hat? (mind. 5 h/Tag oder 25 Wochenstunden) Falls ja, haben wir das Recht die 25 Wochenstunden auf vier Tage in der Woche aufzuteilen? Habe von anderen Eltern gehört, dass es da eine Gesetzeslücke geben soll. Ich bin nicht arbeitslos und zahle den Kita-Platz meiner Tochter selbst. Die KITA sollte sich doch über jeden angemeldeten Volltagsplatz freuen. Danke für Ihre Antwort! Beste Grüße
Mitglied inaktiv
war in der gleichen Situation wie du, wohne auch in S.A. (Magdeburg), meine Tochter hatte auch einen Volltagsplatz den ich selbst bezahlt habe, nach Geburt meines Sohnes nach dem 8-wöchigen Mutterschutz durfte sie nur noch halbtags gehen entweder von 6-12 Uhr o. 9-14 Uhr. Die Kitaeinrichtung hat darauf keinen Einfluss ob Halbtags-oder Ganztagsplatz, dies entscheidet ausschließlich das Jugendamt, mann kann die 25 Wochenstunden auch nicht auf einzelne Tage aufteilen. Eine andere Mutter hatte das damals nicht gemeldet das sie ein 2. Kind gekommen hat und den Platz ihrer Tocher einfach als Volltagsplatz nicht abgemeldet, das Jugendamt hat dies mitbekommen und sie durfte ein richtig sattes Bußgeld zahlen, denn das Jugendamt zahlt der Kita natütlich für die Halbtags-und Ganztagsplätze natürlich noch Zuschüsse, denn nur allein von den Elternbeiträgen kann die Kita ja nicht überleben. Also du musst auf jeden Fall das dem Jugendamt mitteilen, wirst nicht drumherumkommen um den Halbtagsplatz. Ich weiss es wird ziemlich stressig, bin froh das ich wieder arbeiten gehe und meine Beiden jetzt volltags gehen
Mitglied inaktiv
Hallo darf ich fragen,wo Du genau wohnst? Ich wohne in Halle und bei uns hat die Stadt einen Eigenbetrieb Kindertagesstätten gegründet. Gehört nicht mehr zum Jugendamt. Also ein Teilzeitplatz wird es auf jeden Fall werden. Nur kann man hier auf besonderen Antrag die 25 Wochenstunden auch anders aufteilen, jedenfalls in der Kita, wo ich bin. Liebe Grüße Conny
Mitglied inaktiv
Ich wohne auch in Halle. Dann werde ich nochmals in der Kita nachfragen und einen Antrag stellen. Ganz schön traurig für meine Tochter - jetzt wird sie dafür bestraft, dass sie einen Bruder bekommen hat. Danke für die Infos!
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