--Divinitas--
folgendes problem mutter bekommt in der ausbildung ein kind geht in eltern zeit hat in der zeit anspruch auf alg2 elternzeit läuft aus und kann nicht mehr verlängert werden da schon von einem jahr auf zwei jahre verlängert wurde sie hat aber keinen kiga platz unter 3 bekommen um in die ausbildung wieder einzusteigen selbst wenn sie einen kiga platz hätte kann sie nicht in die ausbildung zurück wegen der schichtarbeit wenn sie aus dem grund wegen nicht vorhandener kindsbetreunung (alleinerziehend und vater kümmert sich überhaupt nicht) selber den job kündigt ist das ein wichtiger grund? sodass die speerzeit von drei monaten entfällt??? vielen dank lg
Hallo, indiv. entscheidet das der Sachbearbeiter. Eher ja. Liebe Grüsse, NB
Julisa
Fehlende Kinderbetreuung ist ein Grund, aber du musst auch Bemühungen nachweisen dass du versucht hast diese Kündigung zu vermeiden.
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