Elocin_09
Situation wie folgt: Frau Mustermann ist trotz Verhütung durch die Dreimonatsspritze schwanger geworden. Sie bringt das Präparat seit Jahren schon aus dem Ausland mit und injiziert sich dieses selbst (Krankenschwester). Sie möchte für sich und ihre Kinder Wohngeld während der Elternzeit beantragen. Hat sie getan. Man forderte sie auf Unterhaltsvorschuss zu beantragen, da sie keine Unterhaltsleistungen für das jüngste Kind bekommt ( Vater im Ausland, keine Daten). Auch das tut sie. 7 Wochen nach Antragstellung hatte Frau Mustermann ein Gesprächstermin mit Protokoll, in dem sie alle ihr gestellten Fragen beantwortete. Die Sachbearbeiterin befürwortete den Antrag, bis ihr einfiel, Frau Mustermann muss dann nur noch eine Bescheinigung von ihrem Arzt bringen, dass sie trotz Verhütung schwanger geworden ist. Das kann sie in ihrem Fall nicht. Es gibt kein Rezept über die Spritzen oder Quittungen. Und der Arzt bescheinigt nichts, was er nicht selbst getan/abgerechnet hat. Nun hat Frau Mustermann einen Ablehnungsbescheid erhalten, weil sie keine ärztliche Bescheinigung über die Verhütung bringen kann. Ist das rechtens? Gab es so einen Fall schon mal? Wie verhält man sich in diesem Fall richtig? Ist das wirklich gesetzlich festgelegt? Danke im Voraus
Hallo, sowas gibt es nicht. Quatsch. Entweder Frau Mustermann oder die Sachbearbeiterin sagen die Unwahrheit Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, eine Freundin von mir bekommt Unterhaltsvorschuss und musste so etwas nicht vorlegen. Es gibt keinen Zwang zur Verhütung der gesetzlich vorgeschrieben ist. LG
Sternenschnuppe
Nicht rechtens. Wie sollen das denn bitte Leute nachweisen die Kondome benutzen. Was Frau Mustermann wohl aber nicht tat als sie mit einem wildfremden ... Wie auch immer. Widerspruch einlegen, sowas ist absolut nicht zulässig.
Pamo
Ist das ein fiktiver Fall?
Elocin_09
Der Fall ist echt, nicht ausgedacht. Ich will nur Frau Mustermann unterstützen. Also wer brauchbare Ratschläge hat oder ähnliche Fälle kennt, bringt uns das hier auch weiter. Vielen Dank...
Pamo
Ich würde den Spieß rumdrehen und anfragen auf welcher gesetzlichen Grundlage man gescheiterte Verhütung nachweisen muss, um den Vorschuss zu erhalten.
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