Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe bei Ebay Babykleidung ersteigert - nun wurde der Verkäufer von Ebay ausgeschlossen. Muss ich nun trotzdem bezahlen, auch auf die Gefahr hin, die Ware nie zu bekommen??? DANKE und viele Grüße!
Mitglied inaktiv
Da müsstest du eigentlich von E-Bay ne Mail bekommen haben, dass der Verkäufer vom Handel ausgeschlossen ist und du jegliche weitere Zahlungen ect. bei dieser Person auf eigenes Risiko tätigst. ALso zu gut deutch , nein du musst die Auktion nicht bezahlen da du keinen Käuferschutz mehr hast. Schlecht bewerten kann er dich auch nicht wenn er gesperrt ist kommt er ans Bewertungsportal nicht mehr ran. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?