Ente0001
Hallo, nun ist es am Ende meines Studiums passiert das ich Schwanger bin. Während des Studiums habe ich meine Vollzeitstelle (unbefristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst) auf eine 1/4 Stelle reduziert. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich das in Absprache mit meinem AG umändern kann und welche Auswirkung es auf das Gehalt während des Beschäftigungsverbotes hat? Weil die Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt ja schon eingetreten ist und ich öfters eine drei-Monats Frist vor der Schwangerschaft lese. Danke
Hallo, wenn Sie auf VTZ ändern wollen um im BV mehr Geld zu bekommen ist das widerrechtlich Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Auf was ist die Verkürzung denn befristet ? Wann endet das Studium ?
Ente0001
Also das Studium endet im Sommer 2016, bedeutet das ich die HA aus dem 5. Semester noch mitschreiben kann und quasi in der Phase Bachelor - Arbeit das Baby bekomme. Die Verkürzung läuft aktuell noch bis August 2016, würde dann versuchen den Vertrag in Vollzeit umzuwandeln. Ich weiß nun nicht ob es überhaupt relevant ist für die Zeit während des Beschäftigungsverbotes (bin Krankenschwester und würde die aufgrund meines Arbeitsbereiches -Intensiv- schnell erhalten) Weil ich ja schon Schwanger bin und dadurch die 3 Monate vor der Schwangerschaft, welches für die Berechnung notwendig ist, nicht als Vollzeit geleistet habe. Ist das überhaupt verständlich? ;-) Danke
Ente0001
Sorry für die Schreibfehler - zu schnell geschrieben- :-O
Sternenschnuppe
Ne, das ist rechtlich gesehen Betrug, den Du da "unabsichtlich" vorhast. Würde Dein Studium jetzt enden und der Vollzeitvertrag eh aufleben, dann bekämest Du den Vollzeitlohn im BV. Am Vertrag was zu mogeln um den Vollzeitlohn zu bekommen ist illegal.
Ente0001
Okay, danke für die Antwort ;)
Colien07022004
Hallo, nein, dass kannst du nicht. Es wäre Betrug und strafbar. Ich wünsche Dir alles Gute! Lg
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname