Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mir eine in Aussicht gestellte Vertragsverlängerung abgesagt werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mir eine in Aussicht gestellte Vertragsverlängerung abgesagt werden?

Pingulina

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Guten Tag, Ich arbeite seit dem 1.Juli 2021 in einem Kindergarten und bin als Schwangerschaftsvertretung eingestellt. Mein Arbeitsvertrag ist zunächst befristet bis zum 13.Oktober 2021. In diesem steht jedoch auch, dass er mit Bekanntwerden des Geburtstermin der Frau, auf deren Stelle ich als Vertretung eingestellt bin, sowie deren genauen Elternzeit entsprechend verlängert wird. Die Aussage über die Verlängerung des Vertrages habe ich sogar schriftlich per Mail. Ende Juli 2021 habe ich erfahren, dass ich selber schwanger bin. Vor einer Woche habe ich es meinem Arbeitgeber gesagt, da ich es nicht mehr verheimlichen konnte. Ich möchte gerne Ihre Einschätzung wissen, ob ich darauf vertrauen kann, dass mir die Vertragsverlängerung trotzdem zusteht. Ich bin im Beschäftigungsverbot. Um hat mein Arbeitgeber mir nach Bekanntgabe der Schwangerschaft mitgeteilt, dass das Vertragsverhältnis im Oktober endet und nicht verlängert wird. Fällt das unter Diskriminierung? Ich muss mich und meine Familie finanziell absichern und bin Ihnen über eine Antwort unheimlich dankbar. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn in dem Vertrag steht, dass er bis zum Ende der Elternzeit der anderen Mutter verlängert wird, kann dies nicht einseitig vom Arbeitgeber wegen Ihrer Schwangerschaft rückgängig gemacht werden. Eine Frau darf nicht wegen einer Schwangerschaft benachteiligt werden. Keine Frage, dass das für den Arbeitgeber unglücklich ist, aber das ist dann eben so. Mit der beendigung der Elternzeit der anderen Mutter endet aber dann auch Ihr Vertrag, egal ob schwanger oder nicht. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Da bin ich jetzt echt auf frau baders antwort gespannt....


Nera

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Durch die Zusage über die Vertragsverlängerung wurde sich bereits über den Tätigkeits- und Aufgabenbereich geeinigt. Das sollte bereits bindend sein und muss nicht einmal schriftlich erfolgt sein. Gut natürlich, das du es auch schriftlich hast. Wenn du die Absage jetzt auch noch schriftlich hast in der steht 'aufgrund der mitgeteilten Schwangerschaft' dann bist du so ziemlich auf der sicheren Seite. Das wäre nämlich definitiv Diskriminierung und darf so nicht umgesetzt werden. Bin jedoch nicht vom Fach und auch gespannt was geantwortet wird. Sonnige Grüße Nera


Mitglied inaktiv

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Nun ja, aber durch ein bv kann sie ja ihren part des vertrags nicht erfüllen, nämlich die sich ihrerseits im bv befindliche kollegin vertreten. Sie wird ja nicht wegen der schwangerschaft diskriminiert, sondern wegen des bv's.


misses-cat

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Das Problem wird sein das sie es nicht nachweisen kann das der Arbeitgeber ihr eine mündliche Zusage gemacht hat


Mitglied inaktiv

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Sie hat es doch schriftlich...????


Nera

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??? Hab ich doch geschrieben "gut das sie es auch schriftlich hat". Ne so einfach ist das nicht mit "sie kann ja die Schwangere nicht vertreten" da sie die Arbeit sehr wohl schon einige Monate gemacht hat. Außerdem ist es lediglich ein befristeter Vertrag "als Schwangerschaftsvertretung" ist da nebensächlich.


Mitglied inaktiv

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Mit mir ist gar nichts los...und "einige monate", na ja, zwei....ist mehr als einer.... Ich versetze mich ausnahmsweise mal in die lage des ag's....der nun nochmal eine neue vertretung suchen und bezahlen muss. Ich als ag wäre extremst indigniert.


Pingulina

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Ihr Lieben, ich danke euch für eure Antworten bisher. Ich lese immer wieder, dass einige an die Situation des Arbeitgebers erinnern. Ich finde jedoch, dass die (finanzielle) Situation einer Schwangeren mehr Gewicht haben sollte, als diese personellen Interessen des Arbeitgebers. Eine Schwangerschaft kommt nie günstig für den Arbeitgeber. Jedoch muss die Mutter sich und ihre Familie auch absichern und das sollte doch an erster Stelle stehen. In der Email steht übrigens wortwörtlich: "Sobald uns der Elternzeitantrag von ihr vorliegt und wir somit genau wissen, für welchen Zeitraum sie Elternzeit beantragt, können wir Ihren Vertrag entsprechend verlängern." Liebe Grüße


Nera

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Klar ist es als AG natürlich echt ärgerlich...aber ich glaub machen kann er nix...außer ne Schwangerschaftsvertretung für die schwangere Schwangerschaftsvertretung suchen Stimmt, sind erst zwei Monate...Denkfehler meinerseits. Fakt ist aber das sie Arbeit bereits angetreten ist. Somit hat sie einen befristeten Vertrag und bereits eine (schriftliche) Zusage auf Vertragsverlängerung welcher nur noch die exakten Daten fehlen. Ich glaub da kann der AG nix machen. Er könnte sogar nichts machen wenn die Schwangerschaft zu Vertagsbeginn bereits bekannt gewesen wäre, da die AN diesbezüglich definitiv nicht Auskunftspflichtig ist. Blöd...aber so ist die Rechtslage... Sonnige Grüße Nera


misses-cat

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Ich habe das schriftlich uberlesen


3wildehühner

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„Sobald uns der Elternzeitantrag von ihr vorliegt und wir somit genau wissen, für welchen Zeitraum sie Elternzeit beantragt, können wir Ihren Vertrag entsprechend verlängern.“ Da steht aber „können“ und nicht „werden“. Es ist möglich, dass dieses eine Wort entscheidend ist. Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu schreibt!


cube

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Für mich ist der Vertrag zweckgebunden- kann ich den Zweck nichtmetrischer erfüllen, wird die Verlängerung hinfällig.


cube

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Nicht mehr erfüllen natürlich 😂


Felica

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Achtung Sonderfall, Vertrag wurde mit Sachgrund abgeschlossen. Nämlich als schwangerschaftsvertretung. Das kann, neben dem Wort, können, entscheidend sein. Spätestens mit Ende der EZ der Kollegin dürfte aber die Befristung auslaufen.


MamaausM

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Sachgrund Schwangerschaftsvertretung und die schwammige Aussage: sobald ... bekannt ist, KÖNNEN wir ... verlängern. Das können wird entscheidend sein... Da steht nicht: WERDEN wir verlängern


Berlin!

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Ich halte den Vertrag für einen mit Sachgrund befristeten Vertrag. Zudem wird die Befristung zugesagt bis zum Ende der Elternzeit der Vertretenen. Nur das genaue Datum steht nicht nicht fest. Ergo: Dein Vertrag läuft meiner Ansicht nach bis zum Ende der Elternzeit der Vertretenen. Die schriftliche Bestätigung dessen ist gut. wäre aber m.A.n. nicht nötig gewesen. Klar freut sich die AG nicht darüber, dass sie nun erneut Ersatz suchen muss. Aber dann darf man eben keine Frauen im gebärfähigen Alter einstellen.


Pingulina

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Ich habe gerade nochmal genau nachgelesen. Im Arbeitsvertrag steht: "Bei Vorlage des Elternzeitantrages von Frau X wird der Vertrag entsprechend verlängert." Ich stehe jetzt vor der Entscheidung schwanger einen Rehctsstreit zu beginnen oder nicht. :/ Ich danke Euch sehr für Eure Antworten!


MamaausM

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Also wenn das so im Arbeitsvertrag steht, kommt das ja einer Verlängerung entsprechend gleich. Das in der mail ist ja schwammiger formuliert.


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