Mitglied inaktiv
hallo an alle, es geht sich um die elternzeit, unzwar hat meine kollegin nach der geburt direkt mit der arbeit wieder angefangen. ihre kleine ist 1,5 jahre alt, sie bereut es das sie die elternzeit nicht in anpruch genommen hat, kann sie dieses noch machen und bis ende des 2. jahres bei ihrem kind bleiben?
Hallo, klar! Frist 8 Wo., wenn Kind vor 2007 geboren ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn sie für dieses Kind noch nie EZ hatte, kann sie mit 8 Wochen Vorlauf (Gilt für Kinder geboren VOR 2007) jederzeit bis zum 3. Geb des Kindes EZ einreichen. Hinweis: sie sollte es nicht zum Ersten eines Monats tun, sonst verspielt sie den Urlaubsanspruch des jew. Monats :-) Viele grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner