Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich vom...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich vom...

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hallo frau bader, meine große tochter ist 4 jahre jung,und mit dem erzeuger leben wir nicht mehr zusammen. nun bin ich im erziehungsurlaub meines zweiten kindes und mein jetziger lebenspartner geht arbeiten. mein ex,zahlt den unterhalt von 298 Dm,dann wann er lustig ist und wenn ich mich bei ihm beschwere,dann sagt er,er müsse sein zweites kind sowie seine freundin auch noch unterhalten.ich hätte doch meine jetzigen freund und er könne die kleine doch mit unterhalten. was tue ich jetzt? kann ich ,wenn meine kleine eingeschult wird,auch ne sonderzuwendung wegen dem büchergeld und schulranzen und dem anderen kram verlangen? vielen dank nancy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nancy, wenn er den festgelegten U. nicht zahlt, obwohl er könnte, können Sie ihn anzeigen. Ich würde mir aber einen Famrechtsanwalt suchen und, je nachdem wass bis jetzt geschehen ist, klagen oder vollstrecken. Für unvorhergesehene Sachen steht Ihnen ein sog. Sonderbedarf zu. N. Bader


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