Massow
Mein Exmann hat eine Klassenarbeit unserer Tochter unterschrieben. Hat allerdings keinerlei Bezug zum schulischen Alltag. Nimmt auch an keinerlei Elterngesprächen teil. Hätte meine Tochter keine gute Note geschrieben hätte ich das gar nicht mitbekommen. Da seinerseits der Austausch überhaupt nicht besteht.
Hallo, bei gemeinsamer elterl Sorge darf er. Das Problem liegt doh eher in dem Verhältnis zur Tochter. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, kannst Du nicht sofern ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Wenn sie sich nicht traut Dir schlechte Noten zu zeigen, dann stimmt aber eher da was nicht. Du hast es ja auch mitbekommen. Wäre es Dir denn überhaupt recht wenn er zu Elternabenden gehen würde mal alleine ein Elterngespräch führt?
misses-cat
Ich gehe davon aus das ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, nein dann kannst du ihm das nicht verbieten
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand