Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich den Nachnamen meiner Tochter ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich den Nachnamen meiner Tochter ändern?

Nicole30

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Hallo, ich hoffe das Sie mir hier weiter helfen können. Kann ich den Nachnamen meiner Tochter ändern lassen? Bin ganz verzweifelt!! Für uns stand fest das wenn wir mal Kinder bekommen, die meinen Nachnamen kriegen sollen! Jetzt hatten wir 2005 geheiratet und ich habe einen doppelnamen angenommen. :o( War eigentlich nicht einverstanden aber was tut man nicht des Friedens willen... Jetzt sollte meine Tochter 11 1/2 Monate eigentlich meinen Namen bekommen. Leider wurden wir darüber bei unserer Eheschliessung nicht richtig aufgeklärt! als ich dann nach der Geburt im KH alles für die anmeldung fertig hatte sagten die mir das sie meinen Namen nicht bekommen darf! Im Familienbuch ist der Nachname meines Mannes als Familienname eingetragen! Das war ein ganz schöner Schock! Zumal wir den Vornamen auf den Nachnamen abgestimmt hatten! Jetzt habe ich immer wieder gefragt ob man den Namen nciht ändern könnte. Die sagen mir immer nur das würde nciht gehen. Auf die frage von mir warum man uns darüber beim Vorgespräch beim Standesamt nicht richtig informiert hat, kam nur, wir können ja nciht alles erklären, unwichtige Sachen fallen da schon mal weg. Unwichtig??? Für mich wäre das sehr wichtig gewesen!!! Warum kann man denn den Namen nicht mehr ändern? Der ist doch nicht in Stein gemeiselt!! Ich hoffe sie können mir da weiter helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie den Familienamen Ihres Mannes als Ehenamen bestimmt haben, ist dies nicht rückgängig zu machen. Aber darüber wird man belehrt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Oha, das ist ja doof gelaufen. Dennoch wird es nicht zu ändern sein, denn ihr habt ja bei der Eheschließung einen Familiennamen bestimmt, und das ist der von Deinem Mann ! Ist ein wenig so wie mit den antiken Steinen aus der Türkei, da sitzt man auch im Knast,wenn man die in seinem Koffer hat, auch wenn einem das vorher keiner exakt so gesagt hat. Das Gesetz zur Namensgebung ist auch online einsehbar. Aber wie gesagt, Deinen Kummer kann ich durchaus verstehen, Du wirst Dich allerdings damit abfinden müssen, denn Kinder bekommen immer den Familiennamen. Und dass man den ändern kann habe ich noch nie gehört.


Sternenschnuppe

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Haben wohl schon andere versucht, das Netz ist voll davon. Fakt ist : Die Erklärung zum Ehenamen ( und somit Festlegung des Familiennamens für alle Kinder die in der Ehe geboren werden ) ist unwiderruflich ! Keine Chance Und scheiden lassen steht wohl nicht als Lösung zur Verfügung.


Nicole30

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Sas fiese daran ist das wir den Familiennamen so far nicht besprochen hatten bei dem Gespräch! Das wurde von der Standesbeamtin nicht angesprohen! Und das richtig fiese ist das wir den Familiennamen auch erst nach der Geburt hätten festlegen können! Das hätte man uns ja wenigstens mitteilen können! Und im Internet hab ich auch viele gefunden die das problem haben. Nur wie gesagt der Name ist nicht in Stein gemeißelt! Alles kann man ändern nur das nicht! Würde ja auch für die änderung zahlen...


Sonni74LS

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Moment mal, bei der Hochzeit (während der standesamtlichen Trauung) wird genau verlesen (von der Standesbeamtin) welche Personen vor ihr stehen und wie diese heißen und wie der Familienname lauten wird. --- Während der Trauung -- Selbst beim Vorgespräch im Standesamt wird so etwas schon besprochen. Und während der Trauung muss der oder die Standesbeamte/in das laut und deutlich vor dem Traupaar wiederholen und das Traupaar muss dem zustimmen. Ausserdem erhält man nach der Trauung das Familienstammbuch... dort steht in der Eheurkunde alles genau drin... auch wie der Familienname lauten wird, wenn Kinder geboren werden! Weiterhin ist in jedem Stammbuch noch der jeweilige Gesetzestext dazu hinterlegt. Ich kann es jetzt überhaupt nicht nachvollziehen, wie es zu so einem Fall kommen kann. Entweder sind die im Standesamt bei Euch ziemlich überarbeitet und haben das total vergessen... oder ihr habt Euch das Stammbuch + die Urkunden nicht richtig durchgelesen. Sehr ärgerlich jetzt für Euch... aber sicher ein Fehler, den man hätte vermeiden können meiner Meinung nach.


Sternenschnuppe

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Hab eben mal unseren Nachbarn gefragt. Der ist Standesbeamter. Der sagte auch , es wird bei der Trauung genau verlesen, es wird vorher gesagt und es steht vor allem in den Unterlagen die man unterschreibt ! Man kann ausdrücklich auch keinen Familiennamen bestimmen vorerst. Aber durch Deinen Doppelnamen habt ihr das. Von daher auch da Deine Unterschrift als Willenserklärung. Als ich geheiratet habe wusste ich auch zum Beipiel nicht dass dann der Unterhaltsvorschuss wegfällt von meinem großen Kindern. Auch Pech gehabt , hätte ich mich vorher informieren müssen. Von daher wirst Du Dich damit abfinden müssen. Irgendwann heiratet sie und dann heißt sie eh wieder anders ;-)


Sternenschnuppe

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Ich kann mich selbst auch nicht mehr an den Wortlaut bei der Trauung erinnern. Man ist ja auch aufgeregt. Aber da kann der Standesbeamte ja nicht für.


Lina_100

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Nun, man sollte lesen was man unterschreibt - leider auch und gerade bei einer Trauung. Es wird über die Wirkung des unterzeichneten Erklaerung ausdrücklich aufgeklärt. Ich verstehe das auch nicht, als Sie den Doppelnamen angenommen haben muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass Ihr Geburtsname "nur noch" Anhängsel ist. Aber zur Beruhigung: Lassen Sie sich etwas Zeit, Sie werden irgendwann feststellen, dass ein gemeinsamer Name auch etwas sehr schönes und verbindendes ist - bei mir hat es lang gedauert aber dann habe ich doch noch einen Familiennamen bestimmen lassen :).


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