verakatia
Guten Abend, ich habe zwei Kleinkinder wovon eines Schwerbehindert ist und bin jetzt in der 13. Woche mit Zwillingen schwanger. Ich habe bereits einen WBS Scheinbeantragt und kann ihn ab 14 SSW auf insgesamt 5 Räume erweitern. Da ich jetzt schon eine Haushaltshilfe habe und ich auch niemand habe der mir beim Umzug helfen könnte wollte ich fragen ob das Jobcenter die Kosten für eine Umzugsfirma übernehmen muss? Und werden die ungeborene Zwillinge jetzt vom Jobcenter wegen der Wohnungsgröße mitberücksichtigt? Den Mehrbedarf kann ich ja jetzt auch ab 13 Woche beantragen. Danke für ihre Antwort im Voraus
Hallo, Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.). Liebe Grüße, NB
peekaboo
doch helfen oder? LG Peeka
Sternenschnuppe
Steht irgendwo in einem der vielen Unterforen wo sie die gleiche Frage stellte. Dennoch : Finanziell ist er zuständig für die Zwillinge,die andrem Kinder haben ja einen anderen Vater.
peekaboo
den Unterhalt der jeweiligen Kinder zuständig. Ich kenne zwar die Lebensumstände nicht, finde es aber immer wieder erschreckend, wie viele Frauen es gibt mit Kindern von verschiedenen Männern. Allein in meinem Bekanntenkreis eine sehr junge Mutter mit 2 Kindern von 2 verschiedenen Männern und mit dem 3. Schwanger (wieder ein anderer Mann)...
Sternenschnuppe
Ja, jeder Vater für seine Kinder dann. Zum Rest : Hast Post :-)
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