Mitglied inaktiv
Habe eine Frage ! Ich werde nächsten Monat auf Stundenbasis bei einem Kinderarzt anfangen ( während meiner EZ ). Auf was muss ich beim Vertrag achten ? Ist so ein Stundenjob vergleichbar mit Job auf 400 Euro Basis ? Der Arzt wollte mich nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlen. hab ich da z.B. aber keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub ? Ich werde so ca.6-8 Stunden die Woche arbeiten , bei Bedarf mal mehr. Lg,Arwen !
Hallo, das ist ein 400 er. 400 er heißt BIS 400 €. Sie haben Anspruch auf Urlaub. Denken Sie dran, dass der alte AG zustimmen muss. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Eine Frage hab ich noch !Ich soll zum 1.9 anfangen . Ich fahre aber vom 14.-27 in den Urlaub ( ist schon seid Monaten gebucht !!! ) Normalerweise fällt dieser Urlaub ja schon in meinen Arbeitszeitraum , aber es ist doch schon vermessen , da Urlaubsansprüche geltend zu machen beim neuen AG ? Wäre mir sehr unangehm ! Soll heute zum Gespräch , muss ich darauf achten , daß das mit dem bezahlten Urlaub im Vertrag steht ( prinzipiell , jetzt nicht der Septemberurlaub an sich )? Oder soll ich einfach auf meinen Anspruch hinweisen ? Lg,Arwen !
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren