Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist es möglich einen Elterngeldbezugsmonat zu verschieben?

Frage: Ist es möglich einen Elterngeldbezugsmonat zu verschieben?

Kathy8787

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Schönen guten Morgen Frau Bader, folgende Situation: Ich habe einen Elterngeldbescheid vom 27.11.18- 26.09.20. Mein Mann hat einen Bescheid über den ersten und den zehnten Lebensmonat. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und möchte im Anschluss an meine Elternzeit kündigen. Als Vorbereitung habe ich mir eine Liste meiner Resturlaubstage schriftlich zukommen lassen. Ich habe aus 2016/2017/2018 noch 43 Tage Urlaub welche mir auch zur Auszahlung angeboten wurden. Nun meine Frage: Kann ich 1-2 Elterngeldbezugsmonate "schieben" bzw. hinten anhängen um mir in der Zeit den Urlaub auszahlen zu lassen? Ansonsten würde das ja verrechnet werden, richtig? Habe ich, sollte dies möglich sein, andere Nachteile (muss ich mich z.B. versichern bzw. nach den 1-2 Monaten weiter selber versichern?). Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und ihren Einsatz hier im Forum!!! Mit freundlichem Gruß Katharina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt beim EG nicht mit - wenn es als EInmalzahlung deklariert ist (nicht als Lohn) Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, das geht leider nicht. Ab dem 15. Lebensmonat darf im Elterngeld keine Lücke bestehen, weil sonst der restliche, noch offene Anspruch sofort verfällt. Wenn du also die Lücke nach dem 15. Monat einbauen willst/musst, dann ist das ganze Elterngeld danach futsch. Das aber mal hinten an gestellt, Urlaubsabgeltungen sind laut Steuerrecht sonstige Bezüge (ähnlich Weihnachts- und Urlaubsgeld) und kein laufender Lohn. Das heißt, sie dürfen während des Elterngeldbezuges ohnehin nicht angerechnet werden. Achte aber darauf, dass dein Arbeitgeber das Geld nicht doch aus Versehen als laufenden Lohn auf der Abrechnung angibt bzw. versteuert, denn sonst wird dein Elterngeld aufgrund des Fehlers deines Chefs doch geringer.


Kathy8787

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Hallo, vielen Dank für die rause Antwort. Zur Zeit sind wir ja im 3LM des Elterngeldbezugs und ich würde die Auszahlung in den nächsten 2 Monaten planen (können das Geld gut gebrauchen) sprich es wäre in den 5 oder 6 LM des Elterngeldbezugs nach der Geburt. Dein EInwand mit den sonstigen Bezügen ist gut, bezweifel aber aus Erfahrung, das mein AG das richtig auf den Weg bringt....


Kathy8787

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Laut der Quelle elterngeld.net sieht das mit den sonstigen Einkünften aber leider nicht wie erläutert aus: "Urlaub, den man im Bezugszeitraum in Anspruch nimmt, wird im Sinne des BEEG wie Erwerbstätigkeit behandelt. Die Urlaubsabgeltung wird in den hiervon betroffenen Bezugsmonaten auf das Elterngeld angerechnet. Außerdem wird geprüft, ob durch die Inanspruchnahme des Urlaubs die zulässige Höchstgrenze von 30-Wochenstunden pro beantragtem Lebensmonat überschritten wird. Resturlaub, den man sich nach der Geburt seines Kindes auszahlen lässt, wird während des Elterngeldbezuges als Einkommen angerechnet."


Dojii

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Wie gesagt, das hängt davon ab, wie es versteuert wird bzw. wie der Arbeitgeber es auf der Lohnabrechnung ausweist. Weist er es als laufenden Lohn aus, wird es angerechnet. Weist er es als sonstige Bezüge/Einmalzahlung aus, dann wird es nicht angerechnet. Das findet sich auch in de Richtlinien zum Elterngeld unter Punkt 2c.1.1.2 "Nichtberücksichtigung von sonstigen Bezügen". Dort ist explizit auf Seite 98 die Abgeltung von nicht genommenem Urlaub unter Punkt 5 erwähnt. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/9711fd0fde0d9a2d1f2ba8b82de6a25a/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


Kathy8787

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Vielen Dank für die Quelle! Ich werde die Elterngeldstelle entsprechend darauf verweisen, die haben mir nämlich eben am Telefon erklärt, das es auf jeden Fall zu einer Gegenrechnung kommen wird und ich Elterngeld verschenken würde!


Kathy8787

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Was mir gerade auffällt: es geht hier nicht darum, das für den Bescheid die 12 anzurechnende Monate falsch berechnet wurden. Es geht mir darum, ob ich mir während meines Elterngeldbezugs die Resturlaube auszahlen lassen kann oder ob es da zu Abzügen kommt. Nach einer weiteren netten Rücksprache mit der Elterngeldstelle ist es egal wie es der AG deklariert, es wird auf jeden Fall angerechnet...


Dojii

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Sonstige Bezüge werden gem. BEEG sowohl vor der Geburt als auch nach der Geburt nicht berücksichtigt. Sollte dein Arbeitgeber also das Geld als sonstigen Bezug deklarieren und die Elterngeldstelle rechnet es trotzdem an, dann solltest du Widerspruch einreichen. Das BSG hat hier eindeutig geurteilt: "Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Einmalzahlungen nicht zu berücksichtigen sind, egal, ob sie im Bemessungszeitraum erzielt wurden, oder erst ausgezahlt werden, wenn bereits Elterngeld bezahlt wird. Also erhöhen sie das Elterngeld nicht. Konsequenterweise führen Einmalzahlungen auch nicht zur Anrechnung auf das Elterngeld. Für den Fall eines Lohnsteuerabzugsverfahrens bleiben einmal gezahlte Vergütungsbestandteile als sonstige Bezüge bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt." https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/elterngeld/einmalzahlungen-werden-beim-elterngeld-nicht-angerechnet/


mellomania

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beschäftigt bist. der AG DARF dir den urlaub nur mit der allerletzten Abrechnung NACH der kündigung auszahlen. du schreibst du planst die auszahlung..das geht nicht


Kathy8787

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Mein AG hat mir auf Nachfrage die Resturlaub bestätigt und von sich aus die Auszahlung vorgeschlagen. Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt und unbefristet. Ich habe jetzt eine Anfrage an den AG gestellt, ob die die Auszahlung auch wirklich als "sonstige Bezüge" deklarieren und nicht als "fortlaufenden Lohn"


mellomania

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nur bei ENDE des arbeitsverhältnisses! NICHT vorher, da der urlaub, solange das arbeitsverhältnis läuft, egal ob EZ oder nicht, als erholungsurlaub da ist, den du nehmen können musst. er verstößt gegen geltendes Recht, wenn er auszahlt.


Dojii

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@mellomania: Das stimmt so nicht ganz. Wenn sich beide Seiten privat einigen, kann der Urlaub auch während einer Beschäftigung ausgezahlt werden. Das birgt aber ein gewaltiges Risiko für den Arbeitgeber: Wenn der Arbeitnehmer den Urlaub NACH der Auszahlung noch einmal einfordert, dann hat der Arbeitgeber ganz schlechte Karten, dies abzulehnen, da eine vorzeitige Auszahlung den Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Es ist dann einfach eine private Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aber eben die gesetzlichen Vorgaben für die Nutzung von Erholungsurlaub nicht erfüllt. Rechtlich bleibt bei einer vorzeitigen Auszahlung der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber immer noch bestehen. Wenn das beide Seiten wissen und der Arbeitgeber des Risiko bewusst in Kauf nimmt, ist es schlichtweg möglich. Zu finden bspw. hier: https://www.lexware.de/artikel/urlaubsanspruch-diese-regeln-gelten-fuer-uebertragung-und-auszahlung/


Kathy8787

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Hallo, ich habe Neuigkeiten zu meinem Fall. Die Zahlung wurde mir als sonstige Bezüge zugesichert! Soweit, so gut... Es wäre aber nur möglich, das die Auszahlung durch die Beendigung meines Arbeitsvertrags ausgelöst wird. Kündigen wollte ich eh spätestens 3 Monate vor dem Ende meiner Elternzeit im Januar 2021. Das Elterngeld geht bis 26.09.2020. Habe ich irgendwelche Nachteile wenn ich meine Kündigung jetzt schon auf das Ende der Elternzeit terminiere? Ich bin Krankneschwester und mach mir um einen neuen Job zu meinen Bedingungen keinen Kopf, Angebote liegen mir bereits vor. Kann ich ggf. im Nachhinein meine Elternzeit verkürzen, z.B. bis zum Ende meines Elterngeldbezugs? Mfg Katharina


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