Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist das erste Kind vorrangig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist das erste Kind vorrangig?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Mein Freund hat schon einen Sohn (5).Er hat mit der Mutter des Kindes aber nie zusammen gelebt. Wir haben auch einen Sohn (2 1/2). Mein Freund geht ab nächsten Monat arbeiten, da er bis jetzt Elternzeit genommen hat und ich arbeiten war. Wie sieht das mit dem Unterhalt aus? Bis jetzt hat er nicht gezahlt, weil er kein Einkommen hatte. Aber ab nächsten Monat geht er arbeiten und ich bleibe erstmal zuhause, bis der Kleine im Kindergarten ist. Dann muss er für den anderen Sohn zahlen. Aber wir brauchen doch auch Geld zum Leben? Werden wir als Familie oder der erste Sohn vorrangig gesehen? Und ich hab noch eine Frage: Wir wollen bald heiraten. Bin ich dem anderen Kind gegenüber dann auch Unterhaltspflichtig, wenn ich arbeiten gehe? Vielen Dank, Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er ist beiden Kindern gegenüber gleichermaßen unterhaltspflichtig. Und Ihnen im Falle einer Ehe auch. Aber das geht nur zu Ungunsten der Kinder, wenn er zu wenig verdient. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also es ist so das der Selbstbehalt deines Freundes bei 890 Euro liegt wenn er am arbeiten ist. Das was übrig bleibt wird unter den Kindern aufgeteilt d.h. je nach alter wird das Prozentual ausgerechnet. Wenn die Berechnung von einem Anwalt gemacht wird wirst du höchstwaghrscheinlich nicht berücksichtigt. Rechnet aber das Jugendamt aus wirst du berücksichtigt und auch was ihr für Ausgaben habt wie z.B Autorate, Spritkosten zur Arbeit usw. Bei uns war das nämlich genauso. Der Anwalt hat mich gar nicht berücksichtigt und das Jugendamt doch. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Jedes Kind wird gleichgestellt. Das wäre ja noch schöner wenn die Kinder aus erster Ehe oder so vorgehen. Kind ist Kind! Lass dir da nichts einreden


Mitglied inaktiv

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Hallo! Also bei uns ist das so dass das jugendamt mich als 2. ehefrau gar nicht berücksichtigt und meinen Sohn nur mit einem geringen anteil, das andere kind bekommt den vollen unterhaltssatz und wo unser kind seinen "unterhalt" herbekommt ist dem jugendamt wortwörtlich egal und nicht ihr problem. Soviel zum thema tolles jugendamt. da uns nun nichts anderes übrig bleibt musste ich bereits wieder arbeiten gehen als unser sohn 10 monate war, sonst könnten wir sozialhilfe beantragen obwohl mein mann ein nicht schlechtes einkommen hat.ich muss praktisch für mich und unseren sohn arbeiten gehen, weil das andere kind bzw. die mutter sowohl von uns als auch noch von anderen stellen geld für das kind bekommt. und obendrein um das hier noch perfekt zu machen hat man mir auch noch das erziehungsgeld gekürzt um die hälfte, aber nicht wegen meinem gehalt, das wird nicht angerechnet, sondern weil mein mann angeblich gut verdient. dass das geld aber vom jugendamt einkassiert wird interessiert wieder niemanden. Ist das alles gerecht? Musste das mal loswerden!Vielleicht geht es anderen Zweitfrauen auch so! Gruß


Mitglied inaktiv

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Hi, noch ein kleiner Nachtrag zu den vorherigen Beiträgen. Es stimmt zwar, dass alle Kinder gleichgestellt sind, egal ob ehelich, unehelich, entscheident über die Höhe des Unterhalts ist nur das Alter. Da die Mutter ja wahrscheinlich das Kindergeld allein einstreicht wird es vom Unterhalt, den dein mann zahlen muss abgezogen. Bis zu einem Nettogehalt von ca 2.300 Euro muss für 0-5 Jährige 199 Euro gezahlt werden, für 6-11 Jährige 257 Euro, für 12-17 Jährige 316 Euro usw......kann man aber auch alles in der Düsseldorfer tabelle nachlesen. Diesen Unterhaltssatz kürzen kann man nur, wenn man unter einem Nettoeinkommen von ca 900 Euro liegt. LG Peli


Mitglied inaktiv

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Abweichend zu den bisherigenBeiträgen möchte cih aber auch noch etwas anmerken... Dein LG hatte auch während seiner EZ eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" dem ersten Kind gegenüber! Eigentlich hätte er auch in der EZ Unterhaslt zahlen müssen. Ob nun aus Nebenjob ioder weil DU ihm in dieser Zeit Unterhalt schildest, ist egal. Deshalb: warum soll das erste Kind nicht / sehr viel weniger bekommen, nur weil der Vater noch ein Kind hat? Niemand verlangt von Euch, auf Kinder zu verzichten, aber die finanzielle Situation war doch vorher klar... Und damit Du meinen Kommentar im richtigen Licht siehst: Mein LG war für unsere beiden Kinder in der EZ und ich habe die ganze Zeit den VOLLEN Unterhalt für seinen großen Sohn gezahlt! Etwas andere hätte ich auch vor mir selbst gar nicht vertreten können. Viele Grüße Désirée


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