Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich muss wegen eines Wohnortwechsels auf Ende meiner Elternzeit kündigen. Meine Fragen lauten nun: 1. Was MUSS inhaltlich in der Kündigung stehen, damit sie auch rechtskräftig ist? 2. Muss ich die Kündigung persönlich abgeben oder per Einschreiben schicken (Mit Rückantwortschein?)? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ihre Stephani
Hallo, wichtig ist nur die Einhaltung der Kü-Frist von 3 Mo., die Schriftform und ein Nachweis des Zugangs. Am besten selber abgeben u quittieren lassen oder per Bote. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes