Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Inhalt Kündigungsschreiben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Inhalt Kündigungsschreiben

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich muss wegen eines Wohnortwechsels auf Ende meiner Elternzeit kündigen. Meine Fragen lauten nun: 1. Was MUSS inhaltlich in der Kündigung stehen, damit sie auch rechtskräftig ist? 2. Muss ich die Kündigung persönlich abgeben oder per Einschreiben schicken (Mit Rückantwortschein?)? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ihre Stephani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist nur die Einhaltung der Kü-Frist von 3 Mo., die Schriftform und ein Nachweis des Zugangs. Am besten selber abgeben u quittieren lassen oder per Bote. Liebe Grüsse, NB


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