Bibianca
Hallo Frau Bader, ich habe das Elterngeld für 1 Jahre beantragt. Mein AG hat meine Elternzeit für 2 Jahre genehmigt. Nun könnte ich Stundenweise bei der Firma anfangen, in der ich vorher über die Zeitarbeit ausgeliehen war. Muss ich den AG darüber in Kenntnis setzen, dass ich nun wieder 5 St. / Woche in etwa arbeite? Danke MfG
Hallo, Sie müssen den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn Sie in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wollen. Liebe Grüße NB
mellomania
ist das ein andrer AG? du benötigst sein einverständnis VOR der vertragsunterzeichnung. sollte kein problem sein, außer es wäre ein konkurrent. dann kann der AG bei dem du EZ hast ablehnen...das alles musst du halt vorher klären. einfach da anfangen geht nicht
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang