Bibianca
Hallo Frau Bader, ich habe das Elterngeld für 1 Jahre beantragt. Mein AG hat meine Elternzeit für 2 Jahre genehmigt. Nun könnte ich Stundenweise bei der Firma anfangen, in der ich vorher über die Zeitarbeit ausgeliehen war. Muss ich den AG darüber in Kenntnis setzen, dass ich nun wieder 5 St. / Woche in etwa arbeite? Danke MfG
Hallo, Sie müssen den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn Sie in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wollen. Liebe Grüße NB
mellomania
ist das ein andrer AG? du benötigst sein einverständnis VOR der vertragsunterzeichnung. sollte kein problem sein, außer es wäre ein konkurrent. dann kann der AG bei dem du EZ hast ablehnen...das alles musst du halt vorher klären. einfach da anfangen geht nicht
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?