wunschbogen
hallo, wie geht man nach einem hundebiss an meiner tochter rechtlich vor? ( krankenhaus, tetanus impfung, drei starke bisse in hand und arm, quetschungen) eine anzeige bei der polizei ist das nötig? schmerzensgeld ? zum anwalt gehen? können sie mir bitte sagen, wie man da vor geht? vielen dank
Hallo, das kann man so nicht beantworten. Frage ist, ob der Hundehalter seine Pflicht verletzt hat. Dann ist er schadensersatzpflichtig. Dann würde ich mich an das Ordnungsamt ( je nach Bundesland auch Polizei) wenden und sicherstellen, dass dieser Hund nicht mehr frei herumläuft. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Mann muss gar nicht vorgehen, aber wenn man will, dann sind die von Dir genannten Schritte richtig. Je nachdem wie es dazu kam, würde ich sie auf jeden Fall gehen. Gute Besserung !
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