Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hund oder Kind

Frage: Hund oder Kind

Mochlos

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Guten Tag, Ich arbeite an den Wochenden als alleinerziehende. Und bin auf den Zuverdienst finanziell eingewiesen. Die Pläne sind von 2 Monaten erstellt worden. Mit dem Vater des Kindes sind diese Wochenden nachweislich abgesprochen. Jetzt erfahre ich dass Das Vaterwochende ausfallen muss da er das Hund seiner Schwester betreuen muss. So war es bereits im März die Betreuung wurde ohne triftigen Grund abgesagt und es war finanziell sehr knapp. Kann man in dieser Situation was machen.? Termine verbindlich über das Jugendamt organisieren? Wir werden vorsätzlich in den Existenzverlust getrieben. Vielen Dank


Pamo

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Sind die Umgangstage gerichtlich festgelegt? Eine Geldstrafe auf Verstoß gesetzt? Dann hättest du gute Karten, wenn nicht, dann hast du Pech und musst dir eine zuverlässige Betreuung suchen. Der Grund spielt keine Rolle: Hund, Todesfall, Lottogewinn, neue Geliebte, keine Lust - alles gleichwertig für: etwas anderes ist ihm wichtiger.


Lelo317

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Pamo , rein aus Interesse: Gibt es das tatsächlich, dass bei einem Verstoß gegen die gerichtlich festgelegten Umgangszeiten eine Strafe vereinbart werden kann?


Pamo

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Beim Verstoß gegen eine gerichtlich angeordnete Umgangsvereinbarung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Bei der Umgangsverweigerung des Umgangsberechtigten (hier: der Hundesitter) ist es möglich, aber nicht wahrscheinlich. Grund: Möglicherweise wird dem Kindeswohl nicht gedient, wenn man einen unwilligen Elternteil zwingt. Bei der Umgangsverweigerung des anderen Elternteils, bei dem das Kind lebt, passiert es häufiger. Dieser ist sogar dazu verpflichtet, dem Kind dem Umgang mit dem anderen Elter schmackhaft zu machen.


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