mia-julie
Hallo Frau Bader, wir warenvor einiger Zeit für 1 Nacht mit unseren 2 Mädchen (5 Jahre) in einem Hotel, das damit wirbt, ein richtiges Familien/Kinderhotel zu sein. Neben einigen Sicherheitslücken (keine Fenstersicherungen, extrem leicht zu erreichende Fenster in den Wohnungen, keine gesicherten Herde, Anlage alles offen mit großem Teich...) waren die Fenster mit sehr eigenartigen Jalousien ausgestattet (diese mit Schnuren zum ziehen), die waren ein einem Raum schon mit Draht geflickt, aber im Kinderzimmer brauchten unsere Kinder nur 1-2 x an der Falschen Ecke zu ziehen und schon waren diese ein Totalschaden. (offensichtlich eben auch schon etwas angegriffen...) Auch wenn wir ehrlich und freundlich den Schaden meldeten, reagierte der Hotelbesitzer nicht sehr kulant und drückte mir sofort eine Rechnung über 150 Eur in die Hand, die ich bezahlen sollte. Ich habe gesagt, dass ich es mit meiner Versicherung klären möchte, wie es gehandhabt wird. Aber eigentlich möchte ich vor allem einen Nachweis darüber, wie und wann diese Jalousie denn wieder instand gesetzt wurde oder erneuert wurde. Kurz später sagte er mir, er habe es notdürftig reparieren können, aber ich bekomme noch eine neue Rechnung zugeschickt. Meine Frage: Müssen wir dafür haften, dass unsere Kinder diese historische Jalousie kaputt bekommen haben (übrigens echt nicht mit Absicht), wir haben nahezu alle Minute nach unseren Kindern gesehen, weil wir panische Angst hatten, dass sie die Fenster aufbekommen und aus dem Fenster stürzen. Müsste nicht das Interieur eines ausgewiesene Kinderhotels auch etwas kindgerechter sein? Sprich - so robust, dass Kinder sie nicht aus Versehen kaputt bekommen? Ich weiss, dass wir möglicherweise die Haftpflichtversicherung bemühen könnten, aber der Vater der Kinder weigert sich vehement, weil er meint, dass wir nicht ersatzpflichtig wären, da die Kinder unter 7 Jahre alt sind und wir unserer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wie sehen Sie das? Freundliche Grüße, MJ
Hallo, die Mädels sind noch nicht deliktsfähig. Es kommt aber drauf an, ob Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.Wenn die aber schon repariert waren und er sie dann wieder so repariert hat, kann ich keinen Schaden erkennen. Mein Sohn hätte sie garantiert komplett runtergerissen... Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wir haben für ganz wenige Euro mehr die nicht deliktfähigen Kinder unter 7 mitversichert. Davon ab müsstet ihr nur den Zeitwert ersetzen. Hatten wir neulich als unser Kleiner einen Laptop vom Tisch fegte. Fordere den Hotelbesitzer auf, sollte er sich noch einmal melden, dir die Rechnung des Rollos zu schicken in Kopie. Nach Deiner Schilderung wird er spätestens dann einen Rückzieher machen. Und zur Sicherheit morgen bei der Versicherung anrufen, die helfen gern weiter und sagen Dir auch wie ihr Euch am besten verhalten solltet. Ich ersetze auch immer gern, wenn meine was zerstören ( selten passiert ) , ich finde das gehört sich so, aber was Du schreibst klingt eher danach als ob er daraus Gewinn machen will.
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