Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich muß `mal wieder ihren hervorragenden Service nutzen. Ich habe zwei Fragen: 1. Ich bin freiberufliche Dozentin und habe soeben erfahren, daß einer der Bildungsträger, für die ich arbeite, unsere Honorare nachträglich bei der Abrechnung kürzen möchte, vorausgesetzt, die Einnahmen sind niedriger als die Honorarforderungen. Ist dies überhaupt zulässig? Immerhin besteht ein Vetrag und eine schriftliche Zusicherung unserer Entgelder. 2. Ist es zulässig, den Dozenten unterschiedliche Honorare zu zahlen, d.h. abhängig vom Fach, nicht aber von der Ausbildung? Nachdem es ein kommunaler Bildungsträger ist, können wir nicht über das jeweilige Honorar verhandeln. Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort! Viele Grüße, Heike
Liebe Heike, gehört nicht hierher (bitte Hinweise lesen). Wir verzetteln uns, wenn wir hier alle Rechtsgebiete beantworten. Ich kann Ihnen nur entgeltlich unter nicola.bader@rz-online.de helfen. Gruß, NB
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