Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich muß `mal wieder ihren hervorragenden Service nutzen. Ich habe zwei Fragen: 1. Ich bin freiberufliche Dozentin und habe soeben erfahren, daß einer der Bildungsträger, für die ich arbeite, unsere Honorare nachträglich bei der Abrechnung kürzen möchte, vorausgesetzt, die Einnahmen sind niedriger als die Honorarforderungen. Ist dies überhaupt zulässig? Immerhin besteht ein Vetrag und eine schriftliche Zusicherung unserer Entgelder. 2. Ist es zulässig, den Dozenten unterschiedliche Honorare zu zahlen, d.h. abhängig vom Fach, nicht aber von der Ausbildung? Nachdem es ein kommunaler Bildungsträger ist, können wir nicht über das jeweilige Honorar verhandeln. Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort! Viele Grüße, Heike
Liebe Heike, gehört nicht hierher (bitte Hinweise lesen). Wir verzetteln uns, wenn wir hier alle Rechtsgebiete beantworten. Ich kann Ihnen nur entgeltlich unter nicola.bader@rz-online.de helfen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit