Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hmm...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hmm...

Mitglied inaktiv

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Ich werde wohl vor der Geburt des Kindes nicht mehr arbeiten. Bekomme seit 4 Wochen Arbeitslosengeld. Das wird doch mit Beginn des Mutterschutzes eingestellt, oder? Wenn ich dann aus dem Mutterschutz raus bin, zahlt dann das Arbeitsamt normal weiter? Wie ist es, wenn ich nach 3 Monaten nach der Geburt wieder arbeiten möchte, bekommen wir trotzdem Erziehungsgeld? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nana, 1. In der Zeit des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des ArbLosengeldes von der KK 2. Das EG bestimmt sich nach der Höhe des Einkommens, in den ersten 6 Mo. sind das 100.000 DM. Sie dürfen höchstens 30 Std. arbeiten gehen 3. Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Danke, aber ich verstehe nicht ganz was das heisst: In den ersten 6 Monaten sind das 100.000 DM? Bekomme ich mehr Erziehungsgeld wenn mein Freund in Ausbildung ist? Was ist nach den ersten 6 Monaten? Gibt es dann kein Geld mehr? Und wenn ich schon nach 3 Monaten wieder arbeite, dann bekomme ich gar kein EG mehr??


Mitglied inaktiv

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In den ersten 6 Monaten darf das Einkommen 100.000DM nicht überschreiten, dann bekommt man das volle Erziehungsgeld. Ab dem 7. Monat verringert sich die Einkommensgrenze auf 32.200DM Du darfst 30 Stunden/ Woche arbeiten gehen


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