loeckchenmaus
Ich befinde mich in einer sehr prikären Lage und hoffe Sie können mir schnell weiterhelfen. Mein Partner und ich sind seit Anfang Mai getrennt. Wir haben ein gemeinsames 2-jähriges Kind für das wir auch gemeinsame Sorge tragen. Termine für Umgangsrecht und Unterhaltsregelungen gibt es schon. Ein großes Problem ist jetzt die noch gemeinsame Wohnung. Ich möchte mit dem Kind in der Wohnung bleiben, da es sein gewohntes Umfeld ist. Ohne finanzielle Hilfen wird das aber nichts, deshalb wird auch noch das Wohngeld geregelt. Er möchte die Wohnung nicht behalten. Jetzt funktioniert das eine ohne das andere nicht. Mein Ex-Freund hat eine Wohnung gefunden, in der er wahrscheinlich zum 15.06.15 einziehen kann. Der Vermieter unserer gemeinsamen Wohnung lässt ihn aber nicht aus dem Mietvertrag, da sonst die Miete nicht gesichert ist. Ich bekomme aber auch kein Wohngeld solange gemeinsame Haushaltsführung besteht, also bis er auszieht. Ich weiß nicht mehr weiter. Es muss doch eine Möglichkeit geben beides regeln zu können? Mein Ex-Freund drängt auf Kündigung der gemeinsamen Wohnung. Ich bin kurz davor mir einen Familienanwalt zu nehmen, aber auch da benötige ich Prozesskostenbeihilfe. Können Sie mir irgendwie weiterhelfen? Falls nicht, wie finde ich einen guten Familienanwalt?
Hallo, wenn der Vermieter nicht zustimmt, werden Sie ausziehen müssen. Das ist immer so im Mietrecht: beide habend en Vertrag unterschrieben und Mieter. Wenn der vermieter nicht zustimmt, bleibt das so und beide sind Schuldner. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der Vermieter muss einverstanden sein. Das ist er nicht. Das hat nix mit Familienrecht zu tun. Einfach anmieten kann Dein Ex auch nix. Kann er schon, aber er wird die doppelten Kosten zahlen müssen. Wie groß und wie teuer ist die Wohnung denn? Kannst Du sie mit Deinem Verdienst auch alleine tragen?
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