Mitglied inaktiv
hallo ich steck in einer zwickmühle #143 Ich arbeite im Krankenhaus als Pflegekraft ich soll von meiner Chefin aus in den Beschäftigungsverbot oder mehr wie Sie sagt in die Berufsunfähigkeit was ich nicht verstehen kann. meine Frage ist was ist der unterschiedt sich zwischen den Begriffe und geht das ohne weiteres. Hab ich dadurch finz. Geldeinbusse
Hallo, in der SchwS bekommen Sie ein Beschäftigungsverbot, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausübern können. Den Lohn bekommen Sie dann voll weiter Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
bei beschäftigungsverbot , bekommst du dein lohn weiter. war bei mir auch so
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes