Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hier nochmal die übersehene Frage....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hier nochmal die übersehene Frage....

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Hallo Frau Bader, ich arbeite im Erziehungsurlaub auf 630,- Basis und erwarte Ende September mein 2. Kind. Ist es richtig, daß mein AG verpflichtet ist, mir das Gehalt bis zum Ende des Mutterschutzes weiter zu zahlen (Ende Nov.)? Ich habe vor kurzem eine Freundin für einen Nachmittag vertreten und bekomme nun von Ihrer Chefin noch ca. 140,- ausgezahlt. Bereitet es Probleme, wenn ich das Geld jetzt bekomme (wegen der 630,-)? Sollte ich sie bitten, erst im Dezember zu überweisen? Zählen die 630,- zum Einkommen für die Erziehungsgeldberechnung dazu? Mein Mann verdient knapp über 100.000,- jährlich, ist es richtig, daß sich die Grenze beim 2. Kind etwas erhöht? Wenn ja, um wieviel? Jetzt habe ich Sie mit Fragen überhäuft..... Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Jutta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jutta, 1. Sie erhalten während der Schutzfristen ein Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888), also ein Entbindungsgeld 2. Es wird das Gehalt vom gesamten Verdienst des Jahres genommen, also auch Fremdverdienste 3.Geringfügige Beschäftigungen zählen nicht dazu Gruß, NB


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