Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heizungseintellungen und Fenster

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heizungseintellungen und Fenster

aboudi12

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Hallo Frau Bader, mein Kleiner ist nun vier Monate jung und wir sind vor genau einem Monat in die neue Wohnung gezogen. Leider ist es hier sehr kalt (und wir haben noch nicht ein mal richtig Winter). Wenn ich heize, ist es angenehm warm in den Räumen, da die Heizungen aber nach 22 Uhr automatisch gegen Null fallen (also quasi aus sind), und die Fenster nicht gerade die neusten sind und viel Kälte reinlassen, sind die Räume nach zehn Minuten wieder eisig. Die Vermieterin meint, es sei nicht gesund, die Heizungen nachts laufen zu lassen. Es ist ja auch nicht meine Absicht aber ich kann ja wohl verlangen, dass die Wärme in den Räumen nicht "verschwindet" und ich nicht für die Katz geheizt habe oder? Zudem hat der Kleine nachts ständig eine frierende Nase, kalte Hände und Ohren und sein Schnupfen wird nicht besser. Was kann ich tun? Vielen Dank, Darin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt viele Urteile zu dem Thema. Danach soll bis 24 Uhr eine Temperatur von mindestens 20° in Wohnräumen und 18° in Schlafräumen sein, nachts insgesamt mindestens 18°. Messen Sie. wenn die Temperaturen drunter sind, fordern Sie den Vermieter mit Fristsetzung von 14 Tagen auf, dies zu beseitigen oder drohen Sie eine Mietminderung an Liebe Grüße, NB


Pamo

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Zunächst würde ich in allen Räumen ein Thermometer anbringen und die tatsächliche Temperatur messen und dokumentieren. Der Vermieter muss auch nachts eine Mindesttemperatur von ca. 17-18 Grad ermöglichen (dazu habe ich unterschiedliche Werte gelesen). Wenn dies nicht gegeben ist, den Vermieter zur Nachbesserung auffordern. Womöglich wird das Problem dadurch schon gelöst, sonst musst du mehrfach mahnen und eine Mietminderung androhen.


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