Havin09
Sehr geehrte Frau Bader, seit über 3 Wochen funktioniert die Heizung vom Kinderzimmer nicht, besser gesagt wurde abgestellt. Wir wohnen in der 18.OG und die Heizung in der 5.Etage läuft aus,deshalb wurde die ganze Reihe, wo unser Kinderzimmer liegt, abgestellt (1.-22.OG). Wir rufen jeden Tag an, da die es nur weiterleiten und nichts passiert,wollten wir mit dem Vorgesetzten sprechen,aber entweder ist er zufälligerweise nie am Platz oder wird uns zurückrufen (seit Freitag,was er nicht tat). Wir haben jetzt ein Ölradiator gekauft,damit sie nicht friert,weil sie ständig krank geworden ist ( Soll ja viel Strom verbrauchen) Wie können wir vorgehen?? Sollen wir auf eine Mietminderung bestehen? Bitte um Rat Vielen Dank im Voraus
Hallo, der Vermieter muss hier (bei den Temperaturen) schnellstens den MAngel beseitigen - 3 Wo. sind lang. Also; schnellstens ein Schreiben an Vermieter, dass Mietminderung iHv 30 % sowie der Schaden (Radiator) geltend geamcht wird, wenn nicht (kurze Frist setzen) die Heizung wieder läuft. Liebe Grüsse, NB
Pamo
Habt ihr die Beschwerde bereits schriftlich eingereicht?
Havin09
Nein nocht nicht,ich wollte mich deswegen hier erstmal erkundigen.Wir haben sehr oft angerufen,da kam auch mal jemand vorbei.Bei uns funktioniert auch die Heizung,aber da in der 5. Etage die Heizung nicht funktioniert,haben sie wieder die Heizung abgestellt (vom Kinderzimmer)
Pamo
Zunächst würde ich den Vermieter schriftlich dazu auffordern, die Heizung wieder anzustellen und genau aufführen wie lange sie schon nicht mehr funktional ist. Gib die derzeitigen Temperaturen in der Wohnung genau an. Das Schreiben entweder persönlich abgeben und auf einer Kopie den Empfang quittieren lassen oder per Einschreiben zustellen. Behalte dir darin vor, die nun privat getragenen Heizkosten evtl. zukünftig geltend zu machen. Telefonisch hast du doch derzeit keinen Nachweis, dass dem Vermieter der Mangel bekannt ist. Wenn du Mitglied in einem Mieterverein bist oder eine Rechtschutzversicherung hast, lass das Schreiben vom Verein oder Anwalt formulieren. Ganz schnell jetzt reagieren!
Havin09
Vielen Dank für die Antwort.Ich habe eine Rechschutzversicherung,dann werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen
poi3
... du musst in deinem Vertrag schauen ob sie auch Mietrecht übernimmt.. das wird oft ausgeschlossen da es extra Versicherungen im Bezug auf Mietrecht gibt.. Bei uns war es damals der Fall.. wenn du dann beim Anwalt bist musst du dann alles bezahlen.. das kann teuer werden.. ansonsten ist wichtig das du alles schriftlich regelst und notfalls per einschreiben etc. denn wenn du eine Mietminderung vornimmst musst du auch Fristen einräumen-wie die aussehen kenne ich nicht aber das kann man sicher im net finden. du musst dem Vermieter eine bestimmte Frist zur mangelbeseitigung einräumen - daher wichtig möglichst schnell alles schriftlich klären denn ab dann läuft die frist erst.. wenn er die Frist nicht einhält dann kannst du die miete mindern aber wieviel - da gibt es auch vorgaben.. achtung: ein einbehaltener Mietanteil kann nachträglich zurückverlangt werden wenn irgendetwas nicht eingehalten wurde - also genau informieren.. viel glück und erfolg und schau auf jeden fall in den vertrag deiner Rechtschutzversicherung..
Havin09
Vielen Dank für die Antworten
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