Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heizkosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heizkosten

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Hallo Frau Bader, derzeit wohne ich in einem 2-Fam-Haus, ich wohne im 1 OG, die Wohnung im EG steht momentan leer. Die Vermieterin hat mir einen Schlüssel für die untere Wohnung gegeben, ich muss ja auch diese Wohnung mitheizen, damit nichts einfriert. Dazu kommt noch, dass an 4 grossen Heizkörpern in der leer stehenden Wohnung das Ventil nicht mehr funktioniert und diese Heizkörper heiss sind, sobald ich oben in meiner Wohnung heize, auch wenn der Schalter auf AUS steht. Die Heizkosten können in diesem alten Haus nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, sondern wurden bisher auf beide Parteien zu 50% umgelegt. Nun will die Vermieterin, dass ich die gesamte Heizölrechnung alleine bezahle. Wie sieht das rechtlich aus? Gibt es einen Richtwert, wieviel Prozent das "Mitheizen" einer leeren Wohnung ausmacht? Danke für Ihre Hilfe. Gruß


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Die Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung trägt in der Regel der Eigentümer! Schau mal bei Google Groups in der Mietrecht Newsgroup! Viele Grüße Sis


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