Mitglied inaktiv
hallo frau bader, habe mal eine frage,ich habe 2 heitzungen in meiner wohnung das heisst im wohnzimmer und das im werdenen esszimmer. das heisst in beiden kinderzimmer küche und badezimmer ist keine heitzunen. das heisst es wird verdammt kalt für meine kinder im zimmer meine kleine tochter ist ständig krank aber der vermieter weigert sich mir heitzungen rein zumachen. jetzt meine frage habe ich irgendwelche rechte oder ne chance das er mir heitzungen rein macht. Liebe grüsse tina
Hallo, Sie haben doch bei Abschluss des Mietvertrages gesehen, dass da keine Heizung drin ist! Einen Anspruch auf Nachrüstung weden Sie, wenn überhaupt, nur gerichtlich durchsetzen können. Deshalb mein Rat: suchhen Sie sich eine neue Wohnung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes