Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eben flattert mir die Rechnung meiner betreuenden Hebamme bei der Geburt meines Sohnes ins Haus von September 2000(!). Gibt es da keine Verjährungsfrist? Wir die Kasse/Beihilfe mir das überhaupt noch erstatten?
Hallo, Die FrAge ist zu konkret gestellt (s. Hinweise) Lesen Sie bitte § 196 Abs. 1 BGB (alte Fassung) oder wenden Sie sich an meine kostenpflichtige private EMail. Gruß, NB
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