Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe für mich und meinen 4jährigen Sohn endlich eine neue Wohnung gefunden bei einer Vermieterin, die ausdrücklich junge Familien fördern will und daher ihren Wohnraum ausschliesslich an Eltern mit Kindern vergibt, was ja ansich eine sehr lobenswerte Sache ist. Allerdings steht im Mietvertrag, dass sich die Mieter verpflichten, eine Hausratsversicherung abzuschliessen, die auch Schäden an den Isolierglasfenstern abdeckt - angeblich komme es bei jungen Familien besonders häufig zu Schäden in der Wohnung, daher die Klausel im Mietvertrag. Nun ist es doch aber auschliesslich _meine_ Sache, ob ich meinen Hausrat versichern will oder nicht? Oder ist es rechtens, eine Hausratsversicherung mit dem Hinweis auf das Kind vorzuschreiben? Muss ich mich daran halten, wenn ich es unterschrieben habe? Danke für Ihre Hilfe! Clara
Hallo, es gilt Vertragsfreiheit und deshalb kann sie es als Voraussetzung verlangen. ich meine aber, Fenster fallen nter die Gebäudeversicherung. Aber ich bin kein Versicherungs-Experte! Gruß, NB
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