Hasenbande
Hallo Frau Bader, wenn ich im ersten halben Jahr gar nicht arbeite, wäre es möglich bis zum 2. Lebensjahr bspw 12 Std zu arbeiten und dann bis zum 3. Lebensjahr des Kindes bspw 20 Std zu arbeiten, oder lässt sich ein Arbeitgeber erfahrungsgemäß auf so etwas nicht ein? Hätte ich dann nach den drei Jahren Anspruch auf meine Stundenzahl, die ich vor der Schwangerschaft hatte? Ich werde nach AVR bezahlt. Danke :)
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
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